Absolutes Koppelungsverbot durch die DS-GVO – oder doch nicht?

– Neues Urteil des OLG Frankfurt – Vor Inkrafttreten der DS-GVO haben viele Marketingverantwortliche gern darauf zurückgegriffen, ihren Kunden oder Nutzern auf Websites oder in Onlineshops „kostenfrei“ Freebies wie E-Books oder die Teilnahme an Gewinnspielen anzubieten. Im Gegenzug mussten die Nutzer ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer angeben und zustimmen, Newsletter oder Angebote zu erhalten. Dieses Vorgehen war sowohl wettbewerbsrechtlich als auch datenschutzrechtlich zulässig, solange die Einwilligung klar und verständlich formuliert war. Im Zuge der DS-GVO kam eine große Unsicherheit bei den Zuständigen auf, ob diese Werbemethode noch erlaubt ist oder nicht. Eine weitläufige Auffassung ist, dass eine Einwilligung gem. Art. 7 DS-GVO nicht wirksam erteilt wird, wenn von ihr der Erhalt kostenfreier Leistungen abhängig gemacht wird. Eine solche Koppelung würde die Anforderungen des Art. 7 [...]