Gewinnspieldaten für Werbezwecke genutzt: 1,2 Millionen Bußgeld

Das Wichtigste in Kürze: Eine Krankenkasse in Baden-Württemberg veranstaltete von 2015 bis 2019 mehrere Gewinnspiele. Dabei wurden die klassischen Informationen der Teilnehmer erfasst. Die personenbezogenen Daten wurden später für Werbezwecke verwendet. Die Krankenkasse nutzte dabei auch personenbezogene Daten von Personen, von denen keine Einwilligung vorlag. Der Landesdatenschutzbeauftragte verhängte ein Bußgeld von 1,2 Millionen Euro. Ziel der Aufsichtsbehörde sei es nach Herrn Brink aber nicht, besonders hohe Bußgelder zu verhängen, sondern ein besonders gutes und angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten. Die Aufsichtsbehörde betonte, dass der Datenschutz eine Daueraufgabe sei. Wirksamer Datenschutz erfordere daher regelmäßige Kontrollen und Anpassungen. Der Fall im Detail Eine Krankenkasse in Baden-Württemberg veranstaltete von 2015 bis 2019 eine Reihe von Gewinnspielen, um damit fleißig persönliche Informationen der Teilnehmer – wie bspw. Kontaktdaten oder [...]