Geburtsdatum als alleiniges Authentifizierungsmittel ungeeignet
Wie wichtig es ist, die datenschutzrechtlichen Vorgaben in alle Prozesse eines Unternehmens zu integrieren und betriebliche Abläufe entsprechend datenschutzkonform zu gestalten, zeigt das Bußgeld gegen den Telekommunikationsdienstleister 1&1 Telecom GmbH. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) verhängte gegen das Unternehmen Anfang Dezember 2019 ein Bußgeld in Höhe von 9,55 Millionen Euro wegen der mangelnden Sicherheit beim Authentifizierungsverfahren des telefonischen Kundenservices. Das eingesetzte Verfahren sei aufgrund unzureichender technischer und organisatorischer Maßnahmen nicht geeignet, um die Weitergabe von Kundendaten an Unberechtigte zu vermeiden. Nachdem die 1&1 Telecom GmbH Einspruch gegen die Geldbuße erhoben hatte, wurde Anfang Oktober 2020 vor dem Landgericht (LG) Bonn das erste Verfahren gegen ein Millionenbußgeld nach der DS-GVO in Deutschland eröffnet (Az.: 29 OWi 1/20 LG). Hintergrund des Bußgelds [...]