Unzulässige Videoüberwachung am Arbeitsplatz: 10,4 Millionen Bußgeld

Kaum hat das neue Jahr begonnen, wurde bereits das erste Bußgeld in Millionenhöhe wegen eines Verstoßes gegen die DS-GVO bekannt. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachen, Barbara Thiel, sprach noch vor dem Jahreswechsel gegen das Unternehmen notebooksbilliger.de AG das bisher höchste Bußgeld in Niedersachen aus. Sie ahndete die unzulässige Videoüberwachung in den Räumlichkeiten des Hardware-Händlers mit einer Geldstrafe in Höhe von 10,4 Millionen Euro. Nach Ansicht der Datenschutzaufsicht entspricht der Einsatz der Videokameras bei dem Unternehmen nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen und stellt damit einen schwerwiegenden Verstoß gegen die DS-GVO dar. Wie hoch die Anforderungen an eine datenschutzkonforme Videoüberwachung sind, haben in den letzten Jahren immer wieder verschiedene Gerichtsurteile sowie Bußgelder und Anordnungen der Aufsichtsbehörden gezeigt. Auch wenn es im Alltag häufig nicht so [...]