TOMs – welche Maßnahmen gehören zum „angemessenen Schutzniveau“?
Stand: 08.09.2023 Werden personenbezogene Daten unbefugt offengelegt, verändert oder gehen verloren, kann dies für betroffene Personen je nach Sensibilität der Informationen teilweise enorme negative Auswirkungen haben. Ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzes ist deshalb die Sicherheit der Datenverarbeitung nach Art. 24 Abs. 1, 32 DS-GVO. Danach sind sowohl Verantwortliche als auch Auftragsverarbeiter verpflichtet, personenbezogene Daten ausreichend zu schützen, insbesondere im Hinblick auf die Vertraulichkeit, die Integrität sowie die Verfügbarkeit und die Belastbarkeit der Systeme. Sie müssen unter Berücksichtigung bestimmter Faktoren Vorkehrungen treffen, um ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen. Die Schutzmaßnahmen können technischer Natur (z. B. Vergabe von Benutzerrechten, Verschlüsselung von Notebooks/Tablets) oder organisatorischer Natur (z. B. Empfang/Rezeption, Mitarbeiterschulung und Verpflichtung zur Vertraulichkeit) sein. Werden keine i. S. v. Art. 32 DS-GVO ausreichenden Maßnahmen getroffen, stellt dies [...]