WUSSTEN SIE, DASS…
WUSSTEN SIE, DASS…
- … die meisten Datenschutzpflichten aus der DS-GVO unabhängig vom Tätigkeitsbereich eines Unternehmens oder dessen Mitarbeiterzahl sind?
- … ein Datenschutzbeauftragter als organisatorische Maßnahme auch benannt werden kann, ohne dass eine gesetzliche Pflicht zur Benennung besteht?
- … die Mehrheit der Datenschutzverstöße aus Unwissenheit oder Leichtfertigkeit im Betriebsalltag passieren?
- … die meisten Bußgelder im Datenschutz wegen Fehlern im Marketingbereich oder fehlenden bzw. unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen verhängt werden?
- … die meisten Datenschutzpflichten aus der DS-GVO unabhängig vom Tätigkeitsbereich eines Unternehmens oder dessen Mitarbeiterzahl sind?
- … ein Datenschutzbeauftragter als organisatorische Maßnahme auch benannt werden kann, ohne dass eine gesetzliche Pflicht zur Benennung besteht?
- … die Mehrheit der Datenschutzverstöße aus Unwissenheit oder Leichtfertigkeit im Betriebsalltag passieren?
- … die meisten Bußgelder im Datenschutz wegen Fehlern im Marketingbereich oder fehlenden bzw. unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen verhängt werden?
Datenschutzberatung
Datenschutzberatung
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da!
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist im Juli 2023 in Kraft getreten. Der Hauptfokus der Regulierung ist, dass das Melden von Missständen innerhalb eines Unternehmens nicht nur an offiziellen, staatlichen Meldestellen möglich ist, sondern dass auch unternehmensintern gewährleistet werden muss, dass solche Missstände anonym bzw. vertraulich gemeldet werden können.
Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern müssen seit dem 02.07.2023 eine interne Meldestelle betreiben. Unternehmen, die zwischen 50 und 249 Mitarbeiter beschäftigten, sind ab dem 17.12.2023 gesetzlich dazu verpflichtet. Bei der internen Meldestelle kann es sich sowohl um einen internen Mitarbeiter handeln (vorausgesetzt es besteht kein Interessenskonflikt) als auch um einen externen Dienstleister.
Fortbildungen
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Gut zu wissen
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat 2020 eine Studie zur Wirtschaftskriminalität in Deutschland* durchgeführt. Wenig überraschend ist, dass die Wirtschaftskriminalität Unternehmen fortwährend vor große Herausforderungen stellt. In den Jahren 2018 und 2019 war nahezu jedes dritte Unternehmen von einem oder mehreren Delikten aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität betroffen. Das größte Risiko sehen Unternehmen der Studie zufolge im Bereich des Verlusts und Missbrauchs von Daten. Dieser Bereich der Wirtschaftskriminalität hat gerade seit dem 24.02.2022 nochmal massiv zugenommen, da es seitdem neben den erpresserischen Hackerangriffen eine zusätzliche Welle von Angriffen gibt, deren einziges Ziel die Zerstörung kritischer Infrastrukturen der westlichen Länder ist.
Die größte Gefahr droht Unternehmen dabei nach den Ergebnissen der Studie von KPMG nicht von außen, sondern von innen heraus. Gerade im Bereich der Cyberkriminalität sind Hacker immer auf einen – freiwilligen oder unfreiwilligen – internen Komplizen angewiesen. Die größten Risikofaktoren in diesem Bereich sind Unachtsamkeiten bzw. Nachlässigkeiten im Arbeitsalltag, fehlende/mangelhafte Kontrollen und ein mangelndes Unrechtsbewusstsein. Präventionsmaßnahme Nummer 1 ist daher die stetige Schulung und Sensibilisierung aller Mitarbeiter.
*Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2020: Im Spannungsfeld
Studie zur Häufigkeit von Wirtschaftskriminalität, deren Kosten und Auswirkungen sowie Präventionsmaßnahmen
Pauschale Beratungspakete
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Unsere zufriedenen Kunden
Unsere zufriedenen Kunden
Seit nun mehr zwei Jahren arbeiten wir in Sachen Datenschutz mit der Firma ascon-Datenschutz zusammen. Die Unterstützung die wir Seitens Herrn Auer, Herrn Becker und im Bereich Schulungen mit Frau Heil erfahren haben, erleichtern uns den Umgang mit dem sensiblen Thema der neuen DSGVO. Alle genannten Mitarbeiter sind in ihren Bereichen absolut kompetent und äußerst zuverlässig. Eine Zusammenarbeit bereichert das Unternehmen und macht sogar noch Spaß!
Beim Verkauf unseres Unternehmens wollten wir sichergehen, dass wir unsere Mitarbeiter und Kunden datenschutzkonform über den Betriebsübergang informieren und die Weitergabe der Daten an den Käufer den Vorgaben der DS-GVO entspricht. Die ascon-Datenschutz war uns bei diesem speziellen datenschutzrechtlichen Problem sehr hilfreich. Mit regelmäßigen E-Mail- und Telefonkontakt wurden unsere Schreiben geprüft und das Vorgehen detailliert erläutert. Wir sind sehr zufrieden mit der stets hilfsbereiten und zügigen Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die ascon-Datenschutz hat mit ihrem Homepage-Check geprüft, ob unsere Website die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt. Die Unterlagen waren gut verständlich, hervorragend strukturiert und schlüssig.