WUSSTEN SIE, DASS…

WUSSTEN SIE, DASS…

  • … die meisten Datenschutzpflichten aus der DS-GVO unabhängig vom Tätigkeitsbereich eines Unternehmens oder dessen Mitarbeiterzahl sind?
  • … ein Datenschutzbeauftragter als organisatorische Maßnahme auch benannt werden kann, ohne dass eine gesetzliche Pflicht zur Benennung besteht?
  • … die Mehrheit der Datenschutzverstöße aus Unwissenheit oder Leichtfertigkeit im Betriebsalltag passieren?
  • … die meisten Bußgelder im Datenschutz wegen Fehlern im Marketingbereich oder fehlenden bzw. unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen verhängt werden?
  • … die meisten Datenschutzpflichten aus der DS-GVO unabhängig vom Tätigkeitsbereich eines Unternehmens oder dessen Mitarbeiterzahl sind?
  • … ein Datenschutzbeauftragter als organisatorische Maßnahme auch benannt werden kann, ohne dass eine gesetzliche Pflicht zur Benennung besteht?
  • … die Mehrheit der Datenschutzverstöße aus Unwissenheit oder Leichtfertigkeit im Betriebsalltag passieren?
  • … die meisten Bußgelder im Datenschutz wegen Fehlern im Marketingbereich oder fehlenden bzw. unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen verhängt werden?

Datenschutzberatung

Datenschutzberatung

Als Ihr externer DSB übernehmen wir alle vorgeschriebenen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten und unterstützen Sie bei der Umsetzung der umfangreichen Anforderungen der DS-GVO.

Wir unterstützen Sie und Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei der Umsetzung von datenschutzrechtlichen Vorgaben und beraten Sie auch zu spezifischen Einzelthemen im Datenschutz.

Wir unterstützen Sie gern dabei, die Pflichten der DS-GVO ohne einen Datenschutzbeauftragten effizient in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Wir bieten Ihnen hierfür ein individuelles Beratungspaket an, das sich ganz nach Ihren Wünschen und Ansprüchen richtet.

Sie möchten unsere Leistungen im Bereich der Datenschutzberatung und die dazugehörigen Preise auf einen Blick sehen? 

Als Ihr externer DSB übernehmen wir alle vorgeschriebenen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten und unterstützen Sie bei der Umsetzung der umfangreichen Anforderungen der DS-GVO.

Wir unterstützen Sie und Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei der Umsetzung von datenschutzrechtlichen Vorgaben und beraten Sie auch zu spezifischen Einzelthemen im Datenschutz.

Wir unterstützen Sie gern dabei, die Pflichten der DS-GVO ohne einen Datenschutzbeauftragten effizient in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Wir bieten Ihnen hierfür ein individuelles Beratungspaket an, das sich ganz nach Ihren Wünschen und Ansprüchen richtet.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da! 

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist im Juli 2023 in Kraft getreten. Der Hauptfokus der Regulierung ist, dass das Melden von Missständen innerhalb eines Unternehmens nicht nur an offiziellen, staatlichen Meldestellen möglich ist, sondern dass auch unternehmensintern gewährleistet werden muss, dass solche Missstände anonym bzw. vertraulich gemeldet werden können.

Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern müssen seit dem 02.07.2023 eine interne Meldestelle betreiben. Unternehmen, die zwischen 50 und 249 Mitarbeiter beschäftigten, sind ab dem 17.12.2023 gesetzlich dazu verpflichtet. Bei der internen Meldestelle kann es sich sowohl um einen internen Mitarbeiter handeln (vorausgesetzt es besteht kein Interessenskonflikt) als auch um einen externen Dienstleister.

Fortbildungen

Fortbildungen

Mitarbeiterschulungen gehören  zum Pflichtprogramm der DS-GVO. Mitarbeiter arbeiten täglich mit personenbezogenen Daten. Kleine Unachtsamkeiten im Arbeitsalltag können bereits zu schweren Folgen führen. Wir bieten eine Reihe verschiedener Grund- und Auffrischungsschulungen zum Datenschutz an.

Sie möchten unsere Leistungen im Bereich der Fortbildungen und die dazugehörigen Preise auf einen Blick sehen? 

Mitarbeiterschulungen gehören  zum Pflichtprogramm der DS-GVO. Mitarbeiter arbeiten täglich mit personenbezogenen Daten. Kleine Unachtsamkeiten im Arbeitsalltag können bereits zu schweren Folgen führen. Wir bieten eine Reihe verschiedener Grund- und Auffrischungsschulungen zum Datenschutz an.

Gut zu wissen

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat 2020 eine Studie zur Wirtschaftskriminalität in Deutschland* durchgeführt. Wenig überraschend ist, dass die Wirtschaftskriminalität Unternehmen fortwährend vor große Herausforderungen stellt. In den Jahren 2018 und 2019 war nahezu jedes dritte Unternehmen von einem oder mehreren Delikten aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität betroffen. Das größte Risiko sehen Unternehmen der Studie zufolge im Bereich des Verlusts und Missbrauchs von Daten. Dieser Bereich der Wirtschaftskriminalität hat gerade seit dem 24.02.2022 nochmal massiv zugenommen, da es seitdem neben den erpresserischen Hackerangriffen eine zusätzliche Welle von Angriffen gibt, deren einziges Ziel die Zerstörung kritischer Infrastrukturen der westlichen Länder ist.

Die größte Gefahr droht Unternehmen dabei nach den Ergebnissen der Studie von KPMG nicht von außen, sondern von innen heraus. Gerade im Bereich der Cyberkriminalität sind Hacker immer auf einen – freiwilligen oder unfreiwilligen – internen Komplizen angewiesen. Die größten Risikofaktoren in diesem Bereich sind Unachtsamkeiten bzw. Nachlässigkeiten im Arbeitsalltag, fehlende/mangelhafte Kontrollen und ein mangelndes Unrechtsbewusstsein. Präventionsmaßnahme Nummer 1 ist daher die stetige Schulung und Sensibilisierung aller Mitarbeiter.

*Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2020: Im Spannungsfeld
Studie zur Häufigkeit von Wirtschaftskriminalität, deren Kosten und Auswirkungen sowie Präventionsmaßnahmen

Pauschale Beratungspakete

Pauschale Beratungspakete

Ob Cookiebanner, Datenschutzerklärung oder Kontaktformular – unser Homepage-Check hilft Ihnen, datenschutzrechtliche Risikofaktoren auf Ihrer Homepage schnell zu erkennen, denn Unternehmen können sich keine Datenschutzfehler beim Webauftritt leisten.

Bei der Videoüberwachung gibt es aus Datenschutzsicht einige Stolpersteine – vom Standort der Videoüberwachung über den Kamerawinkel bis zur ordnungsgemäßen Dokumentation. Wir unterstützen Sie dabei, Datenschutzrisiken zu erkennen und zu minimieren.

Die Anforderungen des Datenschutzes sind sehr komplex, die Übersicht kann leicht verloren gehen. Wir bieten Ihnen als externe Stelle die Durchführung eines Datenschutz-Audits an. Das ist ein Prüfverfahren mit dem Ziel aufzuzeigen, in welchen Bereichen Ihr Unternehmen m Bezug auf den Datenschutz gut aufgestellt ist und wo Sie noch Handlungsbedarf haben.

Sie möchten unsere Leistungen im Bereich der pauschalen Beratungspakete und die dazugehörigen Preise auf einen Blick sehen? 

Ob Cookiebanner, Datenschutzerklärung oder Kontaktformular – unser Homepage-Check hilft Ihnen, datenschutzrechtliche Risikofaktoren auf Ihrer Homepage schnell zu erkennen, denn Unternehmen können sich keine Datenschutzfehler beim Webauftritt leisten.

Bei der Videoüberwachung gibt es aus Datenschutzsicht einige Stolpersteine – vom Standort der Videoüberwachung über den Kamerawinkel bis zur ordnungsgemäßen Dokumentation. Wir unterstützen Sie dabei, Datenschutzrisiken zu erkennen und zu minimieren.

Die Anforderungen des Datenschutzes sind sehr komplex, die Übersicht kann leicht verloren gehen. Wir bieten Ihnen als externe Stelle die Durchführung eines Datenschutz-Audits an. Das ist ein Prüfverfahren mit dem Ziel aufzuzeigen, in welchen Bereichen Ihr Unternehmen m Bezug auf den Datenschutz gut aufgestellt ist und wo Sie noch Handlungsbedarf haben.

Unsere zufriedenen Kunden 

Unsere zufriedenen Kunden 

Seit nun mehr zwei Jahren arbeiten wir in Sachen Datenschutz mit der Firma ascon-Datenschutz zusammen. Die Unterstützung die wir Seitens Herrn Auer, Herrn Becker und im Bereich Schulungen mit Frau Heil erfahren haben, erleichtern uns den Umgang mit dem sensiblen Thema der neuen DSGVO. Alle genannten Mitarbeiter sind in ihren Bereichen absolut kompetent und äußerst zuverlässig. Eine Zusammenarbeit bereichert das Unternehmen und macht sogar noch Spaß!

Beim Verkauf unseres Unternehmens wollten wir sichergehen, dass wir unsere Mitarbeiter und Kunden datenschutzkonform über den Betriebsübergang informieren und die Weitergabe der Daten an den Käufer den Vorgaben der DS-GVO entspricht. Die ascon-Datenschutz war uns bei diesem speziellen datenschutzrechtlichen Problem sehr hilfreich. Mit regelmäßigen E-Mail- und Telefonkontakt wurden unsere Schreiben geprüft und das Vorgehen detailliert erläutert. Wir sind sehr zufrieden mit der stets hilfsbereiten und zügigen Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

HOFFMANN – Autovermietung

Die ascon-Datenschutz hat mit ihrem Homepage-Check geprüft, ob unsere Website die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt. Die Unterlagen waren gut verständlich, hervorragend strukturiert und schlüssig.

Eine Auswahl der von uns betreuten Unternehmen:

Eine Auswahl der von uns betreuten Unternehmen: