Basiswissen Datenschutz für Unternehmer

Datenschutz ist Chefsache! Erfahren Sie an nur einem Tag, welche Pflichten Sie nach der DS-GVO erfüllen müssen, wo die größten datenschutzrechtlichen Fallstricke lauern und mit welchen praktikablen Mitteln sich die Vorgaben sinnvoll umsetzen lassen!

Seminarbeschreibung

Der europäische Gesetzgeber hat den Datenschutz zur Chefsache erklärt. Geschäftsführer sind deshalb persönlich verpflichtet sicherzustellen, dass die Spielregeln der DS-GVO bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eingehalten werden. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen oder nicht. Auch ohne Datenschutzbeauftragtem müssen die Vorgaben der europäischen Verordnung und diverse andere Datenschutzgesetze eingehalten werden.

Bis auf einige ganz wenige und sehr seltene Ausnahmen verarbeitet jedes Unternehmen personenbezogene Daten. Welche Datenarten und Datenmengen das sind, spielt für die DS-GVO zunächst keine Rolle. Die Grundsätze, Pflichten und Vorgaben für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten für alle Unternehmen. Unternehmer brauchen deshalb ein solides Grundwissen im Datenschutz, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden und persönliche Haftungsrisiken zu minimieren. Dieses Seminar gibt einen Grundkurs im Datenschutz und vermittelt die datenschutzrechtlichen Basics, die jeder Unternehmer kennen sollte.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Inhaber kleiner Unternehmen, Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte sowie Selbstständige. Mitarbeiter, die sich aufgrund ihres Aufgabengebiets oder aus persönlichem Interesse einen Überblick über den Datenschutz verschaffen wollen, sind ebenfalls herzlich willkommen.

Inhalte

  • Pleiten, Pech und Pannen
  • Ausgangslage und Ziele des Datenschutzes
  • Rechtsgrundlagen des Datenschutzes
  • Anwendungsbereich der DS-GVO
  • Begriffsbestimmungen und Verantwortlichkeiten
  • Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
  • Zweckbindung
  • Datenminimierung
  • Richtigkeit
  • Speicherbegrenzung
  • Integrität und Vertraulichkeit
  • Rechenschaftspflicht
  • Auskunft
  • Löschung
  • Widerruf und Widerspruch
  • Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
  • Datenübertragbarkeit
  • Umgang mit Betroffenenanfragen
  • Aufgaben der Aufsichtsbehörden
  • Aufteilung der Aufsichtsbehörden in Deutschland
  • Handlungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden
  • Auftragsverarbeitung (Art. 28 DS-GVO)
  • Gemeinsame Verantwortung (Art. 26 DS-GVO)
  • eigene Verantwortlichkeiten und sog. Dritte
  • Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Transparenz
  • Führen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
  • Rechenschaftspflicht und Datenschutzmanagementsystem
  • Schutz personenbezogener Daten mit technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs)
  • Fristgerechte Beantwortung von Betroffenenanfragen
  • richtiger Umgang mit Datenpannen
  • Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB)

Warum unser Seminar?

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