Seminarbeschreibung
Der europäische Gesetzgeber hat den Datenschutz zur Chefsache erklärt. Geschäftsführer sind deshalb persönlich verpflichtet sicherzustellen, dass die Spielregeln der DS-GVO bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eingehalten werden. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen oder nicht. Auch ohne Datenschutzbeauftragtem müssen die Vorgaben der europäischen Verordnung und diverse andere Datenschutzgesetze eingehalten werden.
Bis auf einige ganz wenige und sehr seltene Ausnahmen verarbeitet jedes Unternehmen personenbezogene Daten. Welche Datenarten und Datenmengen das sind, spielt für die DS-GVO zunächst keine Rolle. Die Grundsätze, Pflichten und Vorgaben für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten für alle Unternehmen. Unternehmer brauchen deshalb ein solides Grundwissen im Datenschutz, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden und persönliche Haftungsrisiken zu minimieren. Dieses Seminar gibt einen Grundkurs im Datenschutz und vermittelt die datenschutzrechtlichen Basics, die jeder Unternehmer kennen sollte.
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