Bußgelder wegen Fehlern bei der Erfüllung von Betroffenenrechten
Die Betroffenenrechte ist der Sammelbegriff für die Rechte, die den Personen zustehen, deren Daten verarbeitet werden. Die DS-GVO hat die Rechtsposition der Betroffenen erheblich gestärkt und in Kapitel 3 eine ganze Reihe unterschiedlicher Rechte geregelt. Zu diesen Rechten gehören:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
- Widerruf der Einwilligung (Art. 7 DS-GVO)
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO)
Macht eine betroffene Person eines oder mehrere dieser Rechte geltend, macht die DS-GVO strenge Vorgaben zur Bearbeitung solcher Anfragen. Fehler bei der Bearbeitung von Betroffenenanfragen landen sehr schnell bei der Aufsichtsbehörde. Grund dafür ist das Beschwerderecht, das Betroffenen zusteht und leicht geltend zu machen ist. Um sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, reicht es oft aus, ein Onlineformular auszufüllen. Die Behörde ist dann aber verpflichtet, den Vorgang zu prüfen. Daher wurden in diesem Bereich bereits etliche Bußgelder in Höhe von durchschnittlich knapp 400.000 Euro verhängt:
Deutschland

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Niederlande

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