Bußgelder wegen unzulässiger Auftragsverarbeitung
Werden bei der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet, gibt es in der DS-GVO unter anderem die Konstellation der weisungsgebundenen Auftragsverarbeitung. Liegt eine solche vor, gibt es einige wichtige Voraussetzungen zu beachten. So ist die Auftragsverarbeitung nur zulässig, wenn sie auf Grundlage einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) erfolgt, die die Mindestanforderungen von Art. 28 Abs. 3 DS-GVO erfüllt.
Sowohl das fehlen als auch inhaltliche Mängel und die Nichteinhaltung der geregelten vertraglichen Pflichten können mit Bußgeldern belegt werden.
Die Übersicht der Bußgelder ist noch in Arbeit und wird in Kürze ergänzt.