Gewinnspieldaten für Werbezwecke genutzt: 1,2 Millionen Bußgeld

Das Wichtigste in Kürze: Eine Krankenkasse in Baden-Württemberg veranstaltete von 2015 bis 2019 mehrere Gewinnspiele. Dabei wurden die klassischen Informationen der Teilnehmer erfasst. Die personenbezogenen Daten wurden später für Werbezwecke verwendet. Die Krankenkasse nutzte dabei auch personenbezogene Daten von Personen, von denen keine Einwilligung vorlag. Der Landesdatenschutzbeauftragte verhängte ein Bußgeld von 1,2 Millionen Euro. Ziel der Aufsichtsbehörde sei es nach Herrn Brink aber nicht, besonders hohe Bußgelder zu verhängen, sondern ein besonders gutes und angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten. Die Aufsichtsbehörde betonte, dass der Datenschutz eine Daueraufgabe sei. Wirksamer Datenschutz erfordere daher regelmäßige Kontrollen und Anpassungen. Der Fall im Detail Eine Krankenkasse in Baden-Württemberg veranstaltete von 2015 bis 2019 eine Reihe von Gewinnspielen, um damit fleißig persönliche Informationen der Teilnehmer – wie bspw. Kontaktdaten oder [...]

Frankreich: Bußgeld wegen unangemessener Informationen im CRM-System

Systeme zum Customer-Relationship-Management (CRM) sind für die meisten Unternehmen heute gar nicht mehr wegzudenken. Das Angebot an CRM-Software ist vielfältig und die Funktionen der Systeme werden stets verbessert und ausgebaut. Was bei vielen Produkten und bei der Arbeit mit CRM-Systemen allerdings nur wenig oder gar nicht beachtet wird, ist der Datenschutz. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben sind nämlich nicht nur mit einem gewissen technischen und arbeitsintensiven Aufwand verbunden, sie widersprechen zum Teil auch den Zielen der Unternehmen. Aus Sicht der Unternehmen sollen nämlich möglichst viele Informationen über die eigenen Kunden und die Kundenhistorie an einer Stelle gesammelt werden und bei Bedarf abrufbar sein. Das gilt nicht nur für Kontaktdaten oder Angaben mit Bezug auf die Geschäftsbeziehung. In vielen Fällen werden auch über die Dauer des Geschäftsverhältnisses [...]

Konfigurationsfehler bei Back-up-Server – Millionen Kundendaten im Netz

Stand: 13.05.2022 Die DS-GVO enthält vier Schutzziele, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachtet werden müssen – Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit. Um diese Ziele zu erreichen, müssen eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen werden, die sogenannten Technisch-Organisatorischen Maßnahmen (TOMs). Dass diese Schutzziele zusammenspielen und bei der Umsetzung in Form von TOMs nicht getrennt voneinander betrachtet werden sollten, zeigt eine Datenpanne bei einem der größten Autovermieter in Deutschland. Um die Verfügbarkeit zu gewährleisten, erstellte das Unternehmen täglich ein Back-up der Daten. Die Back-up-Dateien wurden auf einem angemieteten Cloud-Rechner gesichert. Das Problem dabei war, dass aufgrund eines Konfigurationsfehlers des Servers die Dateien offen im Internet für jedermann abrufbar waren. Die personenbezogenen Daten konnten über mehrere Wochen hinweg von Internetusern ohne großen Aufwand [...]

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