Richtigkeitsgebot

Das Richtigkeitsgebot gehört zu den wichtigsten Grundsätzen der DS-GVO. Nach dem Grundsatz der Richtigkeit sind Unternehmen dafür verantwortlich, dass Daten korrekt erhoben und weitergegeben werden. Sollten dennoch Fehler enthalten sein, sind sie dazu verpflichtet, die entsprechenden Daten zu korrigieren.

Aspekte des Richtigkeitsgebots

Das Richtigkeitsgebot lässt sich in drei Aspekte gliedern: Datenwahrheit, Datenaktualität und Datenvollständigkeit.
Der Aspekt der Datenwahrheit beinhaltet, dass personenbezogene Daten sachlich richtig sein müssen. Das heißt, die Informationen über den Betroffenen müssen korrekt sein und Verhältnisse wirklichkeitsgetreu darstellen.
Zudem müssen die Daten auf dem aktuellen Stand sein (Datenaktualität) – zum Zeitpunkt der Beurteilung veraltete Daten sind nicht korrekt. Daten, die ihre rechtliche Bedeutung verloren haben, gelten ebenfalls als nicht aktuell und damit als unrichtig.
Zuletzt hat der Verantwortliche dafür Sorge zu tragen, dass die Daten vollständig sind (Datenvollständigkeit). Kann der Verarbeitungszweck nicht erreicht werden oder kann es zu Missverständnissen kommen, weil der Datensatz nicht vollständig ist, gelten die Daten auch als unrichtig.

Bedeutung des Richtigkeitsgebots

Eine falsche Datenerhebung kann für den Betroffenen verschiedenste Folgen haben. Am prägnantesten sind die wirtschaftlichen Auswirkungen, wenn unrichtige Informationen bei Auskunfteien wie der Schufa hinterlegt werden. So kann es beispielsweise passieren, dass aufgrund eines kleinen Rechtschreibfehlers zu ein und derselben Person zwei Datensätze entstehen und nicht mehr alle Daten der betroffenen Person zugeordnet werden, weil das System nicht erkennt, dass zum Beispiel Stefan und Stephan dieselbe Person ist.

Das Gleiche gilt, wenn die betroffene Person heiratet und einen neuen Nachnamen annimmt. Werden die Daten bei der Auskunftei nicht aktualisiert, kann der Betroffene nicht mehr zugeordnet werden und es können wiederum zwei Datensätze zu einer Person entstehen.
Zudem kann es negative Folgen für den Betroffenen haben, wenn die gespeicherten Daten nicht vollständig sind. Werden beispielsweise geleistete Mietzahlungen beim Vermieter nicht erfasst und als ausstehend gemeldet, ist in der Schufa-Auskunft eine schlechte Bonität dokumentiert.
Sind Datensätze inkorrekt, nicht aktuell oder unvollständig, kann das dazu führen, dass die betroffene Person ihre Rechte aus der DS-GVO nicht mehr effektiv wahrnehmen kann, beispielsweise weil ihr nicht alle Daten zugeordnet werden können. Deshalb hat der Gesetzgeber Unternehmen über den Grundsatz der Richtigkeit auferlegt sicherzustellen, dass sich bei personenbezogenen Daten keine Fehler einschleichen, und falls doch, dass diese entsprechend korrigiert werden.