Seminarbeschreibung
Die DS-GVO unterscheidet nicht zwischen großen, mittleren und kleinen Unternehmen. Die meisten Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung gelten deshalb für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ganz genauso wie für große Unternehmen. Einzige Ausnahme ist, dass ganz kleine Unternehmen, bei denen weniger als 20 Personen regelmäßig und automatisiert mit personenbezogenen Daten arbeiten, keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Allen anderen Pflichten müssen sie aber dennoch nachkommen.
Dieses Seminar richtet sich deshalb gezielt an kleine und mittelständische Unternehmen und zeigt anhand zahlreicher Praxisbeispiele, wie die Vorschriften der DS-GVO auch in kleinen Betrieben effizient umgesetzt werden können.