Allgemeine Geschäftsbedingungen für Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Tätigkeit als interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), die von der ascon-Datenschutz GmbH & Co. KG – im Folgenden „ascon“ angeboten wird.
1.2 Die Übernahme der Funktion einer internen Meldestelle wird einerseits als Zusatz zu einem Dienstleistungsvertrag zur Übernahme der Tätigkeit eines externen Datenschutzbeauftragten oder eines Beratungsvertrags in Datenschutzangelegenheiten für Unternehmen oder interne Datenschutzbeauftragte angeboten. Die Regelungen des korrespondierenden Vertrages haben bei Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB. Anderseits kann die Dienstleistung auch ohne ergänzenden Auftrag im Datenschutz abgeschlossen werden.
1.3. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen die ascon nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss
2.1. Die auf der Website, in Dokumenten, Infomails etc. der ascon veröffentlichten Preise stellen noch kein verbindliches Angebot seitens der ascon dar. Sie können von der ascon vor Annahme der Buchung des Vertragspartners abgeändert oder zurückgezogen werden.
2.2. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die ascon die Buchung schriftlich oder in elektronischer Form bestätigt hat.
3. Aufgaben der internen Meldestelle
Die ascon übernimmt als interne Meldestelle insbesondere folgende Aufgaben:
- Die ascon bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen.
- Die ascon prüft, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 HinSchG fällt.
- Die ascon hält mit der hinweisgebenden Person Kontakt.
- Die ascon prüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung.
- Die ascon ersucht die hinweisgebende Person erforderlichenfalls um weitere Informationen,
Die ascon ergreift angemessene Folgemaßnahmen nach § 18 HinSchG.
4. Leistungsumfang & Kosten (in Kombination mit einem Datenschutzmandat)
4.1. Die Tätigkeit als Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) kostet eine einmalige Einrichtungsgebühr i. H. v. 49,90 €. Die monatliche Betriebsgebühr beträgt 19,95 € (bei 50 bis 100 geschützten Hinweisgebern), 24,95 € (bei 101 bis 250 geschützten Hinweisgebern) und 29,95 € (ab 251 geschützten Hinweisgebern). In dem Preis sind folgende Leistungen enthalten:
- Betrieb einer internen Meldestelle mittels elektronischen Systems
- Zurverfügungstellung einer Meldestellen-Urkunde mit allen relevanten Informationen für die Beschäftigten
- Erstsichtung und Weiterleitung von Hinweisen
- Information des Hinweisgebers über den Verfahrensgang
4.2. Die fallbezogene weitere Bearbeitung der eingehenden Hinweise erfolgt nach Aufwand zum üblichen Stundensatz (aktuell 169 € für Consultants und 189 € für unsere Geschäftsführer).
5. Leistungsumfang & Kosten (ohne Datenschutzmandat)
5.1. Die Tätigkeit als Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) kostet eine einmalige Einrichtungsgebühr i. H. v. 79,90 €. Die monatliche Betriebsgebühr beträgt 39,95 € (bei 50 bis 100 geschützten Hinweisgebern), 44,95 € (bei 101 bis 250 geschützten Hinweisgebern) und 59,95 € (ab 251 geschützten Hinweisgebern). In dem Preis sind folgende Leistungen enthalten:
- Betrieb einer internen Meldestelle mittels elektronischen Systems
- Zurverfügungstellung einer Meldestellen-Urkunde mit allen relevanten Informationen für die Beschäftigten
- Erstsichtung und Weiterleitung von Hinweisen
- Information des Hinweisgebers über den Verfahrensgang
5.2. Die fallbezogene weitere Bearbeitung der eingehenden Hinweise erfolgt nach Aufwand zum üblichen Stundensatz (aktuell 169 € für Consultants und 189 € für unsere Geschäftsführer).
6. Sonderkonditionen für Kunden unserer IT-Partner
Die ascon ist durch ihr umfangreiches Beratungsangebot seit Jahrzehnten eng mit der IT-Branche vernetzt. Sie arbeitet deshalb eng und partnerschaftlich mit vielen IT-Systemhäusern zusammen. Alle Kunden dieser Partner erhalten in der ersten Laufzeit einen Rabatt von 10,00 € auf die monatliche Betriebsgebühr. Der IT-Dienstleister des Unternehmens ist bei der Beauftragung mit anzugeben. Die Mitarbeiter der ascon prüfen bei der Bearbeitung des Auftrags, ob dieser zum Partnernetzwerk der ascon gehört und berücksichtigen den Rabatt automatisch.
7. Zahlungsbedingungen/Vergütung
7.1. Bei allen angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise, zuzüglich fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an.
7.2. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Beauftragung zur Einrichtung einer Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gegenüber dem im Auftrag angegebenen Vertragspartner. Die Gebühr wird sofort nach Zugang der Rechnung beim Vertragspartner ohne Abzug fällig.
7.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist die monatliche Betriebsgebühr jährlich im Voraus zu entrichten.
7.4 Einzelfallbezogene Prüfungs- und Bearbeitungsgebühren werden quartalsweise für das vorangegangene Quartal abgerechnet.
7.5 Die Zahlung erfolgt jeweils unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto der ascon.
8. Laufzeit
8.1. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate beginnend mit dem Datum der Buchung über das Buchungsformular. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht drei Monate vorher gekündigt wurde.
8.2. Wird der Vertrag zur Übernahme der Tätigkeit eines externen Datenschutzbeauftragten der Beratungsvertrag in Datenschutzangelegenheiten für Unternehmen bzw. der Beratungsvertrag in Datenschutzangelegenheiten für interne Datenschutzbeauftragte gekündigt, endet der Vertrag über die Bereitstellung der internen Meldestelle automatisch zeitgleich mit diesem Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
9. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
10. Sonstiges
10.1. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Nürnberg.
Stand: 19.10.2023