Lehrgang zum geprüften Datenschutzbeauftragten

Erfahren Sie in fünf Tagen, welche Pflichten Sie nach der DS-GVO erfüllen müssen, wo die größten datenschutzrechtlichen Fallstricke lauern und mit welchen praktikablen Mitteln sich die Vorgaben sinnvoll umsetzen lassen!

Seminarbeschreibung

Seit dem 25.05.2018 ist ein Großteil der Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Unabhängig davon, ob es sich dabei um einen internen Mitarbeiter oder einen externen Dienstleister handelt, müssen Datenschutzbeauftragte zunächst ausgebildet werden, um Ihren Pflichten ordnungsgemäß nachkommen zu können.

Der Datenschutzbeauftragte ist Fachmann und Berater der Geschäftsführung in allen Fragen des Datenschutzes. Seine Hauptaufgaben bestehen darin, die Geschäftsführung über ihre Pflichten aufzuklären und sie bei deren Erfüllung zu unterstützen, die Einhaltung des Datenschutzes zu überprüfen, notwendige Handlungsbedarfe aufzuzeigen und entsprechend Vorschläge für erforderliche Maßnahmen zu unterbreiten. Dieser Lehrgang vermittelt alle notwendigen Kenntnisse über die facettenreichen Themenbereiche des Datenschutzes und wird mit einer Prüfung zum Datenschutzbeauftragten abgeschlossen.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die die Aufgabe des internen Datenschutzbeauftragten übernehmen (sollen) oder Angestellte externer Dienstleister, die den DSB im Portfolio haben. Mitarbeiter und Geschäftsführer, die sich aufgrund ihres Aufgabengebiets oder aus persönlichem Interesse über den Umgang mit personenbezogenen Daten, aktuelle Herausforderungen beim Datenschutz und Gestaltungsmöglichkeiten weiterbilden und austauschen wollen, sind ebenfalls herzlich willkommen.

Inhalte

  • Grundlagen des Datenschutzes
  • Grundsätze im Datenschutz (Art. 5–11 DS-GVO)
  • Betroffenenrechte und Informationspflichten (Art. 12–23 DS-GVO)
  • Aufsichtsbehörden und Gremien (Art. 51–59 DS-GVO)
  • Der Datenschutzbeauftragte
  • Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (Art. 24–43 DS-GVO)
  • Datenschutzmanagementsystem
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DS-GVO)
  • Risikoanalysen
  • Datenschutzfolgenabschätzung (Art. 35 DS-GVO)
  • Meldepflichtige Datenschutzverletzungen (Art 33–34 DS-GVO)
  • IT-Infrastrukturanalyse
  • Technisch und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DS-GVO)
  • Spezielle Verfahren und Themen aus der Praxis

Warum unser Seminar?

Dozentin

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