Eine Website ist das digitale Aushängeschild eines Unternehmens im Internet – jeder kann sie besuchen, jeder kann sie sehen. Somit ist eine Website auch das weithin sichtbarste Zeichen dafür, inwiefern sich ein Unternehmen mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzt und sich auch an die Vorgaben der DS-GVO hält. Da jeder Websitenutzer nicht datenschutzkonforme Websites bei der zuständigen Aufsichtsbehörde melden kann und dies das ein oder andere Mal schon zu empfindlichen Bußgeldern geführt hat, sollte die datenschutzkonforme Gestaltung Ihrer Homepage ganz oben auf der Prioritätenliste stehen.
Im Rahmen unseres Homepage-Checks überprüfen wir daher parallel zur Einrichtung Ihres digitalen Datenschutzmanagers Ihre Firmenhomepage umgehend auf Datenschutzkonformität und erstellen dazu einen umfangreichen Bericht. Dieser enthält sowohl Erklärungen, weshalb einzelne Punkte nicht datenschutzkonform sind, als auch notwendige Maßnahmen, die Sie umsetzen müssen, um den Internetauftritt DS-GVO konform zu gestalten. All diese Empfehlungen und Handlungsbedarfe übernehmen wir direkt in Ihren Maßnahmen- und Projektplan, sodass von Anfang ein Übersicht über den aktuellen Stand ersichtlich ist.
Bei der Prüfung der Homepage legen wir ein großes Augenmerk auf das Herzstück einer jeden datenschutzkonformen Website – der Datenschutzerklärung. Bei dieser gibt es so einiges zu beachten und die Erfahrung hat hier gezeigt, dass automatisch generierte Datenschutzerklärungen oftmals gravierende Fehler enthalten, die Unternehmen schnell ins Radar der Aufsichtsbehörden bringen können. Sollte Ihre Datenschutzerklärung Fehler enthalten, erstellen wir mit Ihnen gemeinsam eine rechtlich einwandfreie Datenschutzerklärung.
Um Ihnen eine möglichst hohe Sicherheit zu geben, beobachten wir ständig die aktuellen Entwicklungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Selbstverständlich informieren wir Sie umgehend über Änderungen der Rechtslage und unterziehen Ihre Homepage einer regelmäßigen Nachkontrolle.