Wieso NIS2-ready?

Wieso NIS2-ready?

  • … bereits im Dezember 2022 verabschiedete die EU die NIS2-Richtlinie
  • … die Umsetzung in nationales Recht sollte bis 17. Oktober 2024 erfolgen
  • … Deutschland verabschiedete das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) am 24. Juli .2024
  • … betroffene Unternehmen müssen seit 18. Oktober 2024 die neuen Anforderungen umsetzen

Übersicht der NIS2 Anforderungen

Die NIS2-Richtlinie verpflichtet zahlreiche Unternehmen in ganz Europa, ihre Cyber-Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken.

NIS2-verpflichtete Unternehmen müssen Maßnahmen in verschiedenen Bereichen treffen:

Selbstprüfung & Registrierung

Dokumentation der technisch-organisatorischen Maßnahmen

Lieferkettenmanagement für IKT- Produkte/Dienste/Prozesse

Meldeprozess für Sicherheitsvorfälle

NIS2-Schulung der Geschäftsleitung

Wie wir als ASCON Ihnen helfen

  • Mit unserer jahrelangen Erfahrung im Datenschutz und Cybersecurity

  • Durch unsere Konzepte in Zusammenarbeit mit IT-Spezialisten und Juristen
  • Wir setzen auf einfache und softwarebasierte Lösungen zu fairen Preisen

  • Wir arbeiten mit führenden Systemhäusern zusammen

  • Nutzen Sie die Synergieeffekte durch Datenschutz und IT-Sicherheit aus einer Hand

Unsere gebündelte Expertise aus Datenschutz und IT-Security, kombiniert mit praxisnahen Konzepten und softwarebasierten Lösungen, bildet die Grundlage für unsere Dienstleistungen. In enger Zusammenarbeit mit führenden Partnern und durch den Einsatz innovativer Tools bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung, um den Anforderungen der NIS2-Richtlinie gerecht zu werden. So begleiten wir Sie bei Ihrer Umsetzung:

Einige unserer zufriedenen Kunden

Wir beraten sehr viele Kunden über eine Vielzahl an Branchen hinweg. Sie sehen unten eine Auswahl unserer Kunden mit denen wir bereits seit Jahren erfolgreich zusammenarbeiten und im Datenschutz beraten.

WER JETZT HANDELN MUSS

Betroffen sind neben Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS), Vertrauensdienste- und Kommunikationsanbieter auch ab einer gewissen Größe Unternehmen aus den Bereichen:

Energie, Wasser, Abfallwirtschaft

Energie, Wasser, Abfallwirtschaft

Diese Versorgungsunternehmen müssen ein ISMS einführen, um kritische Infrastrukturen zu schützen.

Transport & Verkehr

Transport & Verkehr

Firmen im Bereich Logistik, öffentlicher Verkehr oder Luftfahrt sollen die Cybersicherheit ihrer Systeme und Dienstleistungen sicherstellen.

Finanzwesen

Finanzwesen

Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister müssen robuste Sicherheitsmaßnahmen implementieren, um sensible Daten zu schützen.

Gesundheit, Medizinprodukte

Gesundheit, Medizinprodukte

Krankenhäuser, Labore und Hersteller von Medizinprodukten sind verpflichtet, Maßnahmen gegen Cyberangriffe zu ergreifen.

Digitale Infrastruktur, Anbieter digitaler Dienste

Digitale Infrastruktur, Anbieter digitaler Dienste

Betreiber von Rechenzentren, Cloud-Diensten oder anderen digitalen Plattformen müssen strenge Sicherheitsstandards einhalten.

Weltraum, Forschung

Weltraum, Forschung

Forschungseinrichtungen und Unternehmen der Raumfahrtbranche müssen ihre Systeme gegen potenzielle Cyberbedrohungen absichern.

Chemische Stoffe, Lebensmittel

Chemische Stoffe, Lebensmittel

Produzenten von Chemikalien und Lebensmitteln sind verpflichtet, die Sicherheit ihrer Produktionsprozesse zu gewährleisten.

Industrieproduktion und Hightech-Fertigung

Industrieproduktion und Hightech-Fertigung

Firmen in der Produktion von Elektronik, Maschinen und Fahrzeugen müssen ihre IT- und Produktionssysteme gegen Angriffe schützen.

Von NIS2 betroffen? Jetzt kostenlosen Selbstcheck durchführen

Das sagen unsere Kunden

Seit nun mehr zwei Jahren arbeiten wir in Sachen Datenschutz mit der Firma ascon-Datenschutz zusammen. Die Unterstützung die wir Seitens Herrn Auer, Herrn Becker und im Bereich Schulungen mit Frau Heil erfahren haben, erleichtern uns den Umgang mit dem sensiblen Thema der neuen DSGVO. Alle genannten Mitarbeiter sind in ihren Bereichen absolut kompetent und äußerst zuverlässig. Eine Zusammenarbeit bereichert das Unternehmen und macht sogar noch Spaß!

Beim Verkauf unseres Unternehmens wollten wir sichergehen, dass wir unsere Mitarbeiter und Kunden datenschutzkonform über den Betriebsübergang informieren und die Weitergabe der Daten an den Käufer den Vorgaben der DS-GVO entspricht. Die ascon-Datenschutz war uns bei diesem speziellen datenschutzrechtlichen Problem sehr hilfreich. Mit regelmäßigen E-Mail- und Telefonkontakt wurden unsere Schreiben geprüft und das Vorgehen detailliert erläutert. Wir sind sehr zufrieden mit der stets hilfsbereiten und zügigen Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

HOFFMANN – Autovermietung

Die ascon-Datenschutz hat mit ihrem Homepage-Check geprüft, ob unsere Website die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt. Die Unterlagen waren gut verständlich, hervorragend strukturiert und schlüssig.

Unser Team

Sie haben noch Fragen?

Unser Datenschutzteam steht Ihnen für Fragen rund um das Thema Datenschutz gern telefonisch (0911/ 148986-50) und per E-Mail (info@ascon-datenschutz.de) zur Verfügung.

 

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