Wieso NIS2-ready?
Wieso NIS2-ready?
- … bereits im Dezember 2022 verabschiedete die EU die NIS2-Richtlinie
- … die Umsetzung in nationales Recht sollte bis 17. Oktober 2024 erfolgen
- … Deutschland verabschiedete das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) am 24. Juli .2024
- … betroffene Unternehmen müssen seit 18. Oktober 2024 die neuen Anforderungen umsetzen
Übersicht der NIS2 Anforderungen
Die NIS2-Richtlinie verpflichtet zahlreiche Unternehmen in ganz Europa, ihre Cyber-Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken.
NIS2-verpflichtete Unternehmen müssen Maßnahmen in verschiedenen Bereichen treffen:
Selbstprüfung & Registrierung
Dokumentation der technisch-organisatorischen Maßnahmen
Lieferkettenmanagement für IKT- Produkte/Dienste/Prozesse
Meldeprozess für Sicherheitsvorfälle
NIS2-Schulung der Geschäftsleitung
Wie wir als ASCON Ihnen helfen
Unsere gebündelte Expertise aus Datenschutz und IT-Security, kombiniert mit praxisnahen Konzepten und softwarebasierten Lösungen, bildet die Grundlage für unsere Dienstleistungen. In enger Zusammenarbeit mit führenden Partnern und durch den Einsatz innovativer Tools bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung, um den Anforderungen der NIS2-Richtlinie gerecht zu werden. So begleiten wir Sie bei Ihrer Umsetzung:
Einige unserer zufriedenen Kunden
Wir beraten sehr viele Kunden über eine Vielzahl an Branchen hinweg. Sie sehen unten eine Auswahl unserer Kunden mit denen wir bereits seit Jahren erfolgreich zusammenarbeiten und im Datenschutz beraten.






WER JETZT HANDELN MUSS
Betroffen sind neben Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS), Vertrauensdienste- und Kommunikationsanbieter auch ab einer gewissen Größe Unternehmen aus den Bereichen:
Energie, Wasser, Abfallwirtschaft
Energie, Wasser, Abfallwirtschaft
Diese Versorgungsunternehmen müssen ein ISMS einführen, um kritische Infrastrukturen zu schützen.
Transport & Verkehr
Transport & Verkehr
Firmen im Bereich Logistik, öffentlicher Verkehr oder Luftfahrt sollen die Cybersicherheit ihrer Systeme und Dienstleistungen sicherstellen.Finanzwesen
Finanzwesen
Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister müssen robuste Sicherheitsmaßnahmen implementieren, um sensible Daten zu schützen.Gesundheit, Medizinprodukte
Gesundheit, Medizinprodukte
Krankenhäuser, Labore und Hersteller von Medizinprodukten sind verpflichtet, Maßnahmen gegen Cyberangriffe zu ergreifen.
Digitale Infrastruktur, Anbieter digitaler Dienste
Digitale Infrastruktur, Anbieter digitaler Dienste
Betreiber von Rechenzentren, Cloud-Diensten oder anderen digitalen Plattformen müssen strenge Sicherheitsstandards einhalten.Weltraum, Forschung
Weltraum, Forschung
Forschungseinrichtungen und Unternehmen der Raumfahrtbranche müssen ihre Systeme gegen potenzielle Cyberbedrohungen absichern.
Chemische Stoffe, Lebensmittel
Chemische Stoffe, Lebensmittel
Produzenten von Chemikalien und Lebensmitteln sind verpflichtet, die Sicherheit ihrer Produktionsprozesse zu gewährleisten.Industrieproduktion und Hightech-Fertigung
Industrieproduktion und Hightech-Fertigung
Firmen in der Produktion von Elektronik, Maschinen und Fahrzeugen müssen ihre IT- und Produktionssysteme gegen Angriffe schützen.Von NIS2 betroffen? Jetzt kostenlosen Selbstcheck durchführen
Das sagen unsere Kunden
Seit nun mehr zwei Jahren arbeiten wir in Sachen Datenschutz mit der Firma ascon-Datenschutz zusammen. Die Unterstützung die wir Seitens Herrn Auer, Herrn Becker und im Bereich Schulungen mit Frau Heil erfahren haben, erleichtern uns den Umgang mit dem sensiblen Thema der neuen DSGVO. Alle genannten Mitarbeiter sind in ihren Bereichen absolut kompetent und äußerst zuverlässig. Eine Zusammenarbeit bereichert das Unternehmen und macht sogar noch Spaß!
Beim Verkauf unseres Unternehmens wollten wir sichergehen, dass wir unsere Mitarbeiter und Kunden datenschutzkonform über den Betriebsübergang informieren und die Weitergabe der Daten an den Käufer den Vorgaben der DS-GVO entspricht. Die ascon-Datenschutz war uns bei diesem speziellen datenschutzrechtlichen Problem sehr hilfreich. Mit regelmäßigen E-Mail- und Telefonkontakt wurden unsere Schreiben geprüft und das Vorgehen detailliert erläutert. Wir sind sehr zufrieden mit der stets hilfsbereiten und zügigen Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die ascon-Datenschutz hat mit ihrem Homepage-Check geprüft, ob unsere Website die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt. Die Unterlagen waren gut verständlich, hervorragend strukturiert und schlüssig.
Unser Team

Sie haben noch Fragen?
Unser Datenschutzteam steht Ihnen für Fragen rund um das Thema Datenschutz gern telefonisch (0911/ 148986-50) und per E-Mail (info@ascon-datenschutz.de) zur Verfügung.