Seminarbeschreibung
Die DS-GVO unterscheidet nicht zwischen großen, mittleren und kleinen Unternehmen. Die meisten Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung gelten deshalb für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ganz genauso wie für große Unternehmen. Einzige Ausnahme ist, dass ganz kleine Unternehmen, bei denen weniger als 20 Personen regelmäßig und automatisiert mit personenbezogenen Daten arbeiten, keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Allen anderen Pflichten müssen sie aber dennoch nachkommen.
Dieses Online-Kompaktseminar richtet sich deshalb gezielt an kleine und mittelständische Unternehmen. Es erklärt anhand zahlreicher Praxisbeispiele das kleine Datenschutz-ABC von A wie Auskunftsrecht bis Z wie Zweckbindung. Der besondere Schwerunkt des Online-Seminars liegt dabei stets auf der Fragestellung, welche Spielregeln des Datenschutzes auch in kleineren und mittelständischen Unternehmen unabdingbar sind, welche Schutzmaßnahmen als selbstverständlich angesehen werden und an welchen Stellen Argumentationsspielraum besteht.