KI-VO – Pflichten. Fristen. Verantwortung.

KI-VO – Pflichten. Fristen. Verantwortung.

  • … die KI-Verordnung ist bereits seit dem 01. August 2024 in Kraft
  • … erste Pflichten, wie der KI-Kompetenzaufbau, gelten bereits ab 02. Februar 2025
  • … Unternehmen haften für Fehler im Umgang mit KI – auch bei Datenschutz- oder Urheberrechtsverstößen
  • nicht geschulte Mitarbeitende können zu Bußgeldern und Imageverlust führen
  • …  mit unserer Schulung können Sie Risiken nachweislich reduzieren und Compliance sicherstellen

Wichtige Eckdaten zur KI-VO

Die KI-Verordnung der EU soll den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz gewährleisten.

Unternehmen müssen organisatorische, technische und rechtliche Maßnahmen treffen, um KI-Risiken frühzeitig zu erkennen und kontrollierbar zu machen:

Verbotene Praktiken

Verbotene Praktiken

KI-Anwendungen die manipulative Techniken nutzen oder menschliches Verhalten unzulässig beeinflussen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass derartige Praktiken nicht zum Einsatz kommen.

Wer ist Anbieter?

Wer ist Anbieter?

Anbieter (z. B. Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder in Verkehr bringen) müssen sicherstellen, dass interne Teams über das notwendige technische und rechtliche Verständnis verfügen, um KI-Systeme regelkonform zu gestalten.

Wer ist Anwender?

Wer ist Anwender?

Anwender (z. B. Unternehmen, die KI-Systeme in ihren Geschäftsprozessen einsetzen) sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden im Umgang mit den eingesetzten Systemen zu schulen.

KI-Kompetenzaufbau

KI-Kompetenzaufbau

Anbieter und Anwender von KI-Systemen sind verpflichtet, die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sicherzustellen. Dies umfasst die Vermittlung von Wissen über Funktionsweise, Anwendung und Risiken von KI, um einen verantwortungsvollen Umgang zu gewährleisten.

Haftungsrisiken

Haftungsrisiken

Unzureichende Schulungen können zu Fehlanwendungen führen, für die das Unternehmen haftbar gemacht werden kann.

Wettbewerbsvorteil

Wettbewerbsvorteil

Frühzeitige Investitionen in KI-Kompetenz stärken die Innovationskraft und Marktposition Ihres Unternehmens.

Wie wir als ASCON Ihnen helfen

Unsere gebündelte Expertise im Datenschutz und der regulatorischen Schulungspraxis bildet die Grundlage für unsere Leistungen im Bereich der KI-Verordnung.
Mit einem klaren Fokus auf den Aufbau von KI-Kompetenz durch strukturierte, praxisnahe Schulungen unterstützen wir Unternehmen dabei, die gesetzlichen Anforderungen frühzeitig umzusetzen. Durch unsere praxiserprobten Konzepte schaffen Sie nachweisbare Rechtssicherheit und stärken gleichzeitig das Verständnis Ihrer Mitarbeitenden im Umgang mit KI-Systemen:

Einige unserer zufriedenen Kunden

Wir beraten sehr viele Kunden über eine Vielzahl an Branchen hinweg. Sie sehen unten eine Auswahl unserer Kunden mit denen wir bereits seit Jahren erfolgreich zusammenarbeiten und im Datenschutz beraten.

KI & Datenschutz – Jetzt KI-Kompetenz aufbauen!

In unserer KI-Schulung bringen wir Ihnen Technik und Umgang mit KI-Systemen in der Praxis, sowie rechtliches Wissen näher.

Die Agenda – das erwartet Sie:

  • Technische Grundlagen

  • Grundlagen zur KI-Verordnung
  • Grundlagen zur KI-Compliance

  • DS-GVO-Compliance

  • Stolpersteine

Das sagen unsere Kunden

Seit nun mehr zwei Jahren arbeiten wir in Sachen Datenschutz mit der Firma ascon-Datenschutz zusammen. Die Unterstützung die wir Seitens Herrn Auer, Herrn Becker und im Bereich Schulungen mit Frau Heil erfahren haben, erleichtern uns den Umgang mit dem sensiblen Thema der neuen DSGVO. Alle genannten Mitarbeiter sind in ihren Bereichen absolut kompetent und äußerst zuverlässig. Eine Zusammenarbeit bereichert das Unternehmen und macht sogar noch Spaß!

Beim Verkauf unseres Unternehmens wollten wir sichergehen, dass wir unsere Mitarbeiter und Kunden datenschutzkonform über den Betriebsübergang informieren und die Weitergabe der Daten an den Käufer den Vorgaben der DS-GVO entspricht. Die ascon-Datenschutz war uns bei diesem speziellen datenschutzrechtlichen Problem sehr hilfreich. Mit regelmäßigen E-Mail- und Telefonkontakt wurden unsere Schreiben geprüft und das Vorgehen detailliert erläutert. Wir sind sehr zufrieden mit der stets hilfsbereiten und zügigen Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

HOFFMANN – Autovermietung

Die ascon-Datenschutz hat mit ihrem Homepage-Check geprüft, ob unsere Website die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt. Die Unterlagen waren gut verständlich, hervorragend strukturiert und schlüssig.

Unser Team

Das gesamte ASCON-Team.

Sie haben noch Fragen?

Unser Datenschutzteam steht Ihnen für Fragen rund um das Thema Datenschutz gern telefonisch (0911/ 148986-50) und per E-Mail (info@ascon-datenschutz.de) zur Verfügung.

 

…dauert nur wenige Sekunden!