Urteile zur Verantwortlichkeit von Geschäftsführern, Arbeitnehmern und Privatpersonen
Bei Datenschutzverstößen wurde bisher immer von den Verstößen durch Unternehmen geredet, nicht aber davon, welche Personen innerhalb des Unternehmens dafür haften. Vielen ist völlig unbekannt, dass es auch einzelne Personen treffen kann. Denn grundsätzlich müssen auch Privatpersonen, die personenbezogene Daten erheben und verarbeiten, die DS-GVO beachten. Dies kann Geschäftsführer oder Arbeitnehmer treffen, die in ihrer Arbeit für das Unternehmen unrechtmäßig personenbezogene Daten verarbeiten. Privatpersonen können allerdings ebenfalls für Datenschutzverstöße verantwortlich gemacht werden, z. B. wenn man personenbezogene Daten online veröffentlich und diese somit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich macht.
In der folgenden Aufzählung finden Sie alle Urteile, die bisher Geschäftsführer, Arbeitnehmer oder Privatpersonen zur Verantwortung gezogen haben.