Seminarbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Seminarbedingungen gelten für die Durchführung von sämtlichen Schulungen, Fortbildungen, Seminaren und sonstigen Bildungs- und Informationsveranstaltungen zum Thema Datenschutz – im Folgenden „Veranstaltungen“ genannt – die von der ascon-Datenschutz
GmbH & Co. KG – im Folgenden „Veranstalter“ genannt – angeboten werden.
1.2. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Veranstalter nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss/Anmeldung
2.1. Die auf der Website und in Dokumenten des Veranstalters veröffentlichten Preise und Veranstaltungen stellen noch kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters dar. Sie können vom Veranstalter vor Annahme der Buchung des Vertragspartners abgeändert oder zurückgezogen werden.
2.2. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Anmeldung schriftlich oder in elektronischer Form bestätigt hat.
2.3. Sollte die Mindestteilnehmerzahl für ein Seminar drei Wochen vor Seminarbeginn nicht erreicht worden sein, kann der Veranstalter das Seminar absagen und dem Veranstaltungsteilnehmer einen Alternativtermin für die gebuchte Veranstaltung anbieten.
3. Leistungsumfang
3.1. Der Preis für die Veranstaltung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der Teilnahmegebühr und dem Nutzungsentgelt für die Schulungsunterlagen.
Im Preis enthalten sind
3.2. bereitgestellte Getränke sowie bei ganz- und mehrtägigen Veranstaltungen die Bewirtung in den Veranstaltungspausen inklusive eines Mittagessens.
3.3. Nicht enthalten sind Anreise- und Übernachtungskosten sowie sonstige Verpflegung, die nicht unter Ziffer 3.1. genannt ist.
4. Arbeitsmaterial
Die Schulungsunterlagen, die den Teilnehmern der Veranstaltung ausgehändigt werden, dürfen nur für interne Zwecke verwendet werden. Sie sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche oder elektronische Zustimmung des Veranstalters nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Ausgenommen hiervon sind als solche gekennzeichneten Veröffentlichungen von staatlichen Behörden, die in den Schulungsunterlagen enthalten sind.
5. Durchführung der Veranstaltung
5.1. Die Veranstaltung wird entsprechend des veröffentlichten Programminhalts, geltenden rechtlichen Bestimmungen und dem aktuellen Stand der Technik durchgeführt. Der Teilnehmer erhält drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine detaillierte Information zur Durchführung der Veranstaltung inklusive dem Veranstaltungsort, dem Veranstaltungsbeginn und der vorgesehenen Agenda.
5.2. Der Veranstalter behält sich den Wechsel des Referenten, des Veranstaltungsortes innerhalb der Veranstaltungsstadt und/oder des Programminhaltes vor, soweit dies das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert wird. Ein Anspruch zur Durchführung der Veranstaltung durch einen bestimmten Referenten oder an einem bestimmten Ort besteht nicht.
5.3. Aussagen und Erläuterungen zu den Veranstaltungen in Werbematerialien sowie auf der Website des Veranstalters verstehen sich ausschließlich als allgemeine Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung eines bestimmten Inhalts.
5.4. Der Einsatz von Subunternehmern durch den Veranstalter, insbesondere von externen Referenten, bedarf nicht der Zustimmung des Teilnehmers.
5.5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung zu beachten.
6. Zahlungsbedingungen/Vergütung
6.1. Bei allen angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise, zuzüglich fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an.
6.2. Die Rechnungsstellung erfolgt drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Die Teilnahmegebühr und das Nutzungsentgelt für die Schulungsmaterialen werden sofort nach Zugang der Rechnung beim Teilnehmer ohne Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters.
6.3. Ist der Vertragspartner mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener Nachfristsetzung in Verzug, so kann der Veranstalter die Übergabe der Schulungsmaterialien bis zur Begleichung der Rechnung verweigern. Im Falle eines nachträglichen Versands hat der Teilnehmer die offene Rechnung zzgl. der anfallenden Versandkosten zu begleichen.
7. Terminabsage und Stornierung
7.1. Der Veranstalter behält sich vor die Veranstaltung aufgrund der Erkrankung von Referenten sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, gebuchte oder begonnene Veranstaltungen kurzfristige abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle vollständig (bei gebuchten Veranstaltungen) bzw. anteilig (bei bereits begonnen Veranstaltungen) erstattet. Die betroffenen Teilnehmer werden umgehend schriftlich oder elektronisch informiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.2. Der Teilnehmer hat das Recht im Falle einer eigenen Verhinderung einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt.
7.3. Eine Stornierung des Teilnehmers hat schriftlich oder elektronisch zu erfolgen. Bei rechtzeitiger Stornierung fallen für den Teilnehmer keine Gebühren an. Bei Stornierungen, die später als
• drei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr fällig.
• eine Woche vor dem Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, wird eine Stornogebühr in Höhe von 75 % der Teilnahmegebühr fällig.
• zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, wird eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr fällig.
7.4. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
8. Haftung
8.1. Die Haftung des Veranstalters auf Schadens- und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen ist auf die 3-fache Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr beschränkt.
8.2. Diese vorgenannte Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung soweit ein Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht oder für deren Erfüllung der Veranstalter eine Garantie übernommen hat oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.3. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist für solche Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, die für die Erfüllung des Vertrages von wesentlicher Bedeutung sind (Kardinalpflichten) der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbarer Schaden), soweit keiner der in Ziffer 8.2. genannten Fälle gegeben ist.
8.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
9. Sonstiges
9.1. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Nürnberg.