EuGH: Ungutes Gefühl ist kein immaterieller Schaden
Stand: 20.02.2024 Dass sich an Kassen und Warenausgaben von Einzelhandelsläden regelmäßig Warteschlangen bilden und reges Gedränge herrscht, ist nicht ungewöhnlich. Immer wieder gibt es auch den einen oder anderen Wartenden, der es etwas eilig hat und sich vordrängelt. In diesem skurrilen Fall hat das Vordrängeln allerdings zu einer Personenverwechslung geführt, die wiederum eine Schadensersatzforderung wegen Verletzung der Vertraulichkeit zur Folge hatte. Der Rechtsstreit landete vor dem Amtsgericht (AG) Hagen, das sich mit einer Reihe von Vorlagefrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wendete. Dieser verschärfte mit seinem Urteil noch einmal die Anforderungen an Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DS-GVO bei Datenschutzverstößen: Ein ungutes Gefühl über einen möglichen Datenmissbrauch reicht allein nicht aus, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen. Der Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DS-GVO Betroffene Personen, [...]