Wichtige Entscheidungen zur Datenübermittlung in Drittländer
Stand: 15.02.2023 Ein immer wichtiger werdender Bereich des Datenschutzes sind die Voraussetzungen des sog. Drittstaatentransfers. Sollen personenbezogene Daten aus der EU/dem EWR an ein Drittland im Sinne der DS-GVO übermittelt werden, müssen stets die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Art. 44–50 DS-GVO eingehalten werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das durch die DS-GVO gewährleistete Schutzniveau für natürliche Personen nicht untergraben wird (Art. 44 S. 2 DS-GVO) und personenbezogene Daten außerhalb der EU/des EWR ebenfalls angemessen geschützt sind. Die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland stellt einen eigenen Verarbeitungsschritt dar, dessen Zulässigkeit zusätzlich zu den übrigen allgemeinen Vorgaben der DS-GVO zur Datenverarbeitung geprüft und sichergestellt werden muss. In der Praxis wird diese zweistufige Prüfung besonders häufig bei der Wahl bestimmter Software-Produkte wichtig: Beispielsweise ist eine Datenverarbeitung von Kundendaten [...]