Teilnahmebedingungen Sprechstunde Datenschutz
1. Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Durchführung der digitalen Sprechstunde Datenschutz, die von der ascon-Datenschutz GmbH & Co. KG – im Folgenden „Veranstalter“ genannt – angeboten wird.
1.2. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Veranstalter nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss/Anmeldung
2.1. Die auf der Website und in Dokumenten des Veranstalters veröffentlichten Informationen und Preise stellen noch kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters dar. Sie können vom Veranstalter vor Annahme der Buchung des Vertragspartners abgeändert oder zurückgezogen werden.
2.2. Der Vertrag über die Teilnahme an der Sprechstunde Datenschutz kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Anmeldung schriftlich oder in elektronischer Form bestätigt hat.
2.3. Das Angebot der digitalen Sprechstunde Datenschutz ist speziell auf kleine und mittelständische Unternehmen sowie interne Datenschutzbeauftragte zugeschnitten. Teilnahmeberechtigt sind deshalb Geschäftsführer, Datenschutzkoordinatoren, leitende Angestellte, interne Datenschutzbeauftragte und Mitarbeiter, die in ihrem Betriebsalltag mit datenschutzrechtlichen Vorgaben oder Fragestellungen betraut sind. Externe Datenschutzbeauftragte und deren Mitarbeiter sowie Privatpersonen sind hingegen von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Leistungsumfang
3.1. In der Teilnahmegebühr enthalten sind die Teilnahme an der einstündigen digitalen Fragestunde sowie im Anschluss an die jeweilige Sprechstunde Datenschutz bereitgestellte ergänzende Unterlagen.
3.2 Der Veranstalter der Sprechstunde Datenschutz verpflichtet sich, im Anschluss an die Veranstaltung den Teilnehmern ergänzendes Informationsmaterial zu den in der jeweiligen Sprechstunde behandelten Themen zukommen zu lassen. Hierbei kann es sich um Vorlagen, Muster, Informationsblätter, Checklisten oder Fachartikel aus dem Fundus des Veranstalters handeln. Besitzt der Veranstalter zum Zeitpunkt der Sprechstunde zu einem oder mehreren behandelten Themen kein weiterführendes Informationsmaterial, entfällt die Pflicht ent-sprechend.
3.3. Das Zeitfenster der Sprechstunde Datenschutz ist auf eine Stunde begrenzt. Der Veranstalter verpflichtet sich, in dieser Zeit alle bei der Anmeldung gestellten Fragen zu beantworten. Darüberhinaus steht der Veranstalter in der digitalen Sprechstunde Datenschutz bis zum Ablauf des vorgebenen Zeitfensters für weitere Fragen zur Verfügung. Es besteht aber kein Anspruch darauf, dass sämtliche in der jeweiligen Sprechstunde aufkommenden weiterführenden Folgefragen beantwortet werden.
3.4 Inhaltlich beantworten die Experten des Veranstalters in der Sprechstunde Datenschutz allgemeine Fragen rund um die Vorgaben für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die sich aus der DS-GVO oder anderen nationalen Datenschutzgesetzen ergeben können. Sämtliche Anforderungen werden anhand allgemeiner Beispiele erläutert. Eine Beantwortunge individueller, auf einzelne Unternehmen spezifisch zugeschnittener Einzelfragen zur konkreten Umsetzung der Datenschutzpflichten im eigenen Betrieb findet nicht statt.
3.5 Sämtliche Fragen, die bei der Anmeldung für die digitale Sprechstunde Datenschutz an den Veranstalter gestellt werden, wird der Veranstalter einen Tag vor der jeweiligen Sprechstunde Datenschutz anonymisiert zusammengefasst allen Teilnehmern der Veranstaltung zur Verfügung stellen. Er ist dabei berechtigt thematisch ähnliche Fragestellungen zu bündeln und gemeinschaftlich zu beantworten.
3.6 Veranstaltungsort der digitalen Sprechstunde Datenschutz ist ein virtueller Meetingroom. Der Veranstalter lässt den Teilnehmern die Einladung mit dem Link zum digitalen Konferenzraum jeweils am Tag vor der Sprechstunde gemeinsam mit der Fragenübersicht zukommen. Ausführliche Informationen zum eingesetzten Videokonfernztool finden sich in der Datenschutzinformation des Veranstalters zur Sprechstunde Datenschutz.
3.7 Der Inhalt der Sprechstunde Datenschutz ergibt sich auschließlich aus den von den Teilnehmern gestellten Fragen. Aussagen und Erläuterungen zur Sprechstunde Datenschutz und möglichen Inhalten in Werbematerialien sowie auf der Website des Veranstalters verstehen sich ausschließlich als allgemeine Beschreibung möglicher Themen und nicht als Garantie oder Zusicherung eines bestimmten Inhalts.
4. Arbeitsmaterial
Der anonymisierte Fragenkatalog sowie das im Anschluss an die Sprechstunde Datenschutz zur Verfügung gestellte Informationsmaterial dürfen nur für interne Zwecke verwendet werden. Sie sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche oder elektronische Zustimmung des Veranstalters nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Ausgenommen hiervon sind als solche gekennzeichneten Veröffentlichungen von staatlichen Behörden.
5. Zahlungsbedingungen/Vergütung
5.1. Bei allen angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise, zuzüglich fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an.
5.2. Die Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen vor der jeweiligen Sprechstunde Datenschutz bzw. unmittelbar nach der verbindlichen Teilnahmebestätigung, falls die Buchung weniger als zwei Wochen vor dem Termin der Sprechstunde Datenschutz erfolgt. Die Teilnahmegebühr wird sofort nach Zugang der Rechnung beim Teilnehmer ohne Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters.
6. Terminabsage und Stornierung
6.1. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aufgrund der Erkrankung von Experten sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, gebuchte oder begonnene Veranstaltungen kurzfristige abzusagen. Der Veranstalter behält sich vor für die ausgefallene Sprechstunde Datenschutz einen Ersatztermin anzubieten oder den Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, ihre Fragen bei einer der nächsten drei Folgetermine zu stellen. Alternativ können die Teilnehmer der btroffenen Sprechstunde Datenschutz ihre Teilnahme stornieren. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle vollständig (bei gebuchten Veranstaltungen) bzw. anteilig (bei bereits begonnen Veranstaltungen) erstattet. Die betroffenen Teilnehmer werden umgehend schriftlich oder elektronisch informiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6.2. Der Teilnehmer hat das Recht, im Falle einer eigenen Verhinderung einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der an seiner Stelle an der Sprechstunde Datenschutz teilnimmt teilnimmt.
6.3. Eine Stornierung des Teilnehmers hat schriftlich oder elektronisch zu erfolgen. Bei rechtzeitiger Stornierung fallen für den Teilnehmer keine Gebühren an. Bei Stornierungen, die später als
- drei Tage vor dem Beginn der digitalen Sprechstunde Datenschutz beim Veranstalter eingehen, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr fällig.
- zwei Tage vor Beginn der digitalen Sprechstunde Datenschutz beim Veranstalter eingehen, wird eine Stornogebühr in Höhe von 75 % der Teilnahmegebühr fällig.
- einen Tag vor Beginn der digitalen Sprechstunde Datenschutz beim Veranstalter eingehen, wird eine Stornogebühr in Höhe der Teilnahmegebühr fällig.
6.4. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein ge-ringerer Schaden entstanden ist.
7. Haftung
7.1. Die Haftung des Veranstalters auf Schadens- und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen ist auf die 3-fache Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr beschränkt.
7.2. Diese vorgenannte Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung soweit ein Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht oder für deren Erfüllung der Veranstalter eine Garantie übernommen hat oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.3. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist für solche Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, die für die Erfüllung des Vertrages von wesentlicher Bedeutung sind (Kardinalpflichten) der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbarer Schaden), soweit keiner der in Ziffer 8.2. genannten Fälle gegeben ist.
7.4 Die Fragen der Teilnehmer werden nach bestem Wissen und Gewissen anhand des aktuellen Meinungs- und Wissensstands des Referenten u. a. auf Basis von Gerichtsurteilen und Veröffentlichung der Aufsichtsbehörden beantwortet. Bei der DS-GVO handelt es sich aber um eine auslegungsbedürftiges europäisches Gesetz, dessen genaue Anwendung an vielen Stellen noch umstritten ist. Zudem kann der Referent die Gesamtsituation im Unternehmen des Teilnehmers aufgrund des Rahmens der Veranstaltung nicht beurteilen. Deshalb wird keine Garantie dafür übernommen, dass die Auffassung der Datenschutzexperten des Veranstalters bei Anwendung auf den Einzelfall einer behördlichen oder gerichtlichen Prüfung standhält.
7.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
8. Sonstiges
8.1. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Nürnberg.