Datenschutzkonferenz

Die Datenschutzkonferenz (DSK) ist ein Gremium, das sich aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder zusammensetzt. Die Datenschutzkonferenz wird in ihrer Arbeit durch eine Reihe von Arbeitskreisen unterstützt, die sich jeweils mit einem anderen Themengebiet befassen, beispielsweise mit Videoüberwachung, Technik, Justiz und Beschäftigtendatenschutz. Die Arbeitskreise stehen jeweils unter dem Vorsitz einer der Landesbehörden für Datenschutz.

Aufgaben der Datenschutzkonferenz

Aufgabe der Datenschutzkonferenz ist es zum einen, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und sie zu schützen. Zum anderen soll dieses Gremium aus den einzelnen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder erreichen, dass europäisches und nationales Datenschutzrecht einheitlich angewendet wird. Die einzelnen Datenschutzbehörden treten damit als Datenschutzkonferenz gemeinsam für die Fortentwicklung des Datenschutzrechts ein.

Werkzeuge der Datenschutzkonferenz

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügt die Datenschutzkonferenz über verschiedene Werkzeuge. Hierzu gehören z. B. Empfehlungen und Stellungnahmen. Sie sind das Ergebnis der halbjährig abgehaltenen Sitzungen und werden unter allen deutschen Datenschutzbehörden abgestimmt sowie in Entschließungen zusammengefasst. Zudem kann die Datenschutzkonferenz Beschlüsse erlassen, die teilweise Bezug auf Gerichtsurteile nehmen. Abgestimmte einheitliche Sichtweisen zu verschiedenen Kernthemen der DS-GVO veröffentlicht die Datenschutzkonferenz in Form von Kurzpapieren und Orientierungshilfen. Weitere Werkzeuge der Datenschutzkonferenz sind Standardisierungen, Pressemitteilungen und Festlegungen.