WUSSTEN SIE, DASS…

  • … Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, gesetzlich verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen?
  • … in Bonn bereits ein Bußgeld über 10.000 Euro für die Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten verhängt wurde?
  • … die gesetzliche Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten auch bestehen kann, wenn man gar keine Mitarbeiter beschäftigt?
  • … ein externer Datenschutzbeauftragter viele Vorteile gegenüber einem internen Mitarbeiter hat, weil er z.B. nicht ausgebildet werden muss und flexible Kündigungsmöglichkeiten hat?
  • …ein Datenschutzbeauftragter als organisatorische Maßnahme auch benannt werden kann, ohne dass eine gesetzliche Pflicht zur Benennung besteht?

Was macht ein Datenschutzbeauftragter?

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) sorgt dafür, dass die Geschäftsleitung ihrer gesetzlichen Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten gerecht werden kann. Kernaufgabe des Datenschutzbeauftragten ist es daher, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im Unternehmen zu prüfen und zu aktiv zu überwachen. Er informiert die Geschäftsführung über alle relevanten Datenschutzpflichten und berät sie bei der Beachtung der Vorgaben im Betriebsalltag. Hierzu gehören z.B. folgende Tätigkeiten:

  • Beratung und Unterstützung zur Einhaltung von Datenschutzvorschriften und -verordnungen

  • Erstellen von Schulungsmaterialien und die Sicherstellung von regelmäßigen Schulungen für Mitarbeiter zum Thema Datenschutz

  • Entwicklung und Implementierung von Datenschutzrichtlinien und -verfahren für das Unternehmen

  • Überprüfung und Analyse von Datenverarbeitungsprozessen und Schutzmaßnahmen

  • Beratung und Unterstützung bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen

  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und anderen externen Stellen zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften

Diese Aufgaben kann sowohl von einem internen Mitarbeiter (sog. interner DSB) als auch von einem externen Dienstleister (sog. externer DSB) übernommen werden. Einzige Voraussetzungen für das Amt sind ausreichende Fachkenntnisse und kein Interessenskonflikt. Ein Interessenskonflikt liegt typischerweise immer dann vor, wenn man in seiner Funktion als Datenschutzbeauftragter (DSB) seine übrige Arbeit selbst kontrollieren soll. Dies kann z. B. bei Geschäftsführen, leitenden Angestellten oder Auftragnehmern der Fall sein.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Hohe Expertise und Erfahrung im Datenschutz

Keine hohen Aus- und Weiterbildungskosten

Absicherung im Schadensfall

Neutrale Sichtweise von außen

Transparente Kosten

Mehr Flexibilität ohne arbeitsrechtlichen Sonderkündigungsschutz

Ihr externer Datenschutzbeauftragter Stefan Auer

Stefan Auer ist der Gründer und Geschäftsführer der ascon Unternehmensgruppe, zu der auch die ascon-Datenschutz GmbH & Co. KG gehört. In dieser Rolle ist er nicht nur als aktiver Unternehmensberater tätig, sondern leitet auch zahlreiche Seminare und Arbeitskreise. Er hat nicht nur den Datenschutzbereich aufgebaut, sondern auch den branchenspezifischen Consulting Bereich. Diese Kombination sorgt für eine ausgesprochen enge Vernetzung mit zahlreichen IT-Systemhäusern, die ihn als kompetenten Partner und Ansprechpartner schätzen. Auf diese Art und Weise lassen sich die technischen Fragestellungen des Datenschutzes oft schnell und unkompliziert klären.

Neben seinem spezifischen Datenschutzwissen und den guten Kontakten im IT-Sektor verfügt Stefan Auer auch über eine umfangreiche Lebens- und Berufserfahrung. Er hat sowohl im Handel als auch in der Industrie bei großen Beratungsunternehmen gearbeitet und kennt somit alle Seiten des Tisches. Dadurch kann er die unterschiedlichen und komplexen Herausforderungen des Datenschutzes in jeder Organisation problemlos mit fundiertem Fachwissen, professionellem Anspruch und praktikablen Ansätzen meistern.

„Datenschutz wird auf den ersten Blick häufig als gesetzlich vorgeschriebene bürokratische Aufgabe gesehen, deren Erfüllung die unternehmerische Entwicklung unnötig hemmt. Einige der Pflichten aus dem Datenschutz lassen sich in der Tat nur mit einigem Dokumentationsaufwand erfüllen. Auf der anderen Seite sorgen die Vorgaben des Datenschutzes aber auch dafür, dass es an vielen Stellen klare Prozesse und Strukturen gibt. Der Datenschutz zwingt Unternehmen dazu, sich mit den internen Abläufen auseinanderzusetzen und an verschiedenen Stellen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Diese Sicherheitsmaßnahmen schützen allerdings nicht nur die personenbezogenen Daten, sondern auch wichtige Geschäftsdaten, vertrauliche Informationen oder zentrale Geschäftsabläufe im Betrieb. Die Analyse der internen Prozesse fördert nicht selten unnötige und uneffektive Abläufe zu Tage, die im gewöhnlichen Alltag gar nicht aufgefallen sind.

Vielfach wird im Datenschutz aus Unsicherheit, Angst oder Überlastung oft auf die Bremse getreten und Arbeitsweisen oder Tools als nicht praxistauglich abgelehnt. Dabei lassen sich in der gemeinschaftlichen Diskussion fast immer pragmatische Lösungen für alle Probleme erarbeiten, die mit einem gesunden Augenmaß für einen soliden Kompromiss der gesetzlichen Anforderungen, den betrieblichen Wünschen und den Rechten der betroffenen Personen sorgen. Dafür trete ich als Ihr externer Datenschutzbeauftragter mit meinem Team an!“

Das Team von Stefan Auer

Um alle facettenreichen Themenbereiche in der Datenschutzbetreuung seiner Kunden abdecken zu können, wird Stefan Auer als externer Datenschutzbeauftragter von einem interdisziplinär aufgestellten Team aus Wirtschaftsjuristinnen und IT-Experten unterstützt. Gemeinsam übersetzten sie die juristischen Vorgaben in laienverständliche Sprache und sprechen auf Augenhöhe mit den relevanten Ansprechpartnern.

Was machen wir als Ihr externer DSB?

Wir legen großen Wert darauf, Sie bei allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen kompetent, professionell und effizient zu unterstützen. Unser Ziel ist es, dass Sie sich im Datenschutz sicher und gut aufgestellt fühlen, sich auf regelmäßige Informationen verlassen können und jederzeit schnell und einfach Antworten bekommen. Zu unseren Standardleistungen als externer DSB gehören:

DSB-Infodienst

Mitarbeiterratgeber

Info-Bibliothek

Digitaler Datenschutz-manager

Homepage-Monitoring

Unser DSB-Infodienst versorgt Sie regelmäßig mit allen wichtigen Informationen zu aktuellen Themen und Entwicklungen im Datenschutz. Ändern sich Vorgaben, Ansichten oder Gesetze, halten wir Sie zeitnah auf dem Laufenden. Sie erhalten dabei nicht nur die Information, was sich geändert hat oder welche Themen gerade wichtig sind, sondern auch einen Bezug zu den Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.

Der Mitarbeitergeber sorgt für eine regelmäßige Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter. Er erscheint einmal im Monat und gibt wichtige Datenschutztipps zu einem ganz spezifischen Thema. Einmal im Quartal liegt der Schwerpunkt des Ratgebers dabei auf einer Thematik aus dem Bereich der Cyberkriminalität.

Unsere Infobibliothek bietet Ihnen umfassendes Informationsmaterial sowie Muster und Vorlagen zu allen relevanten Themen rund um den Datenschutz – von den Materialien der Aufsichtsbehörden über Informationsblätter, Leitfäden und Checklisten bis hin zu einer ganzen Reihe an Vorlagen für typische Datenschutzdokumente wie Einwilligungen, Informationstexte und Verpflichtungen.

Der digitale Datenschutzmanager ist ein webbasiertes Tool, das Ihnen dabei hilft, den Datenschutz in Ihrem Unternehmen effektiv zu gestalten und zu dokumentieren. In diesem Tool finden Sie spezielle Module für die einzelnen Datenschutzpflichten, eine zentrale Dateiablage, unseren umfassenden Maßnahmen- und Projektplan sowie eine Aufgabenübersicht und alle wichtigen Daten zentral ein einer Stelle. Er sorgt dafür, dass Sie die Einhaltung des Datenschutzes nachweisen können. Dabei sind die Module intelligent miteinander verknüpft.

Mit dem Homepage-Monitoring überwachen wir Ihre Webseite täglich auf mögliche Sicherheitslücken und datenschutzrechtliche Verstöße im Bereich der Cookies und Datenschutzinformationen.

Ablauf und Prozess

Bei der Betreuung unserer Kunden als externer DSB gehen wir strukturiert vor. Um die einzelnen Aufgaben übersichtlich und transparent zu machen, haben wir die zahlreichen Einzelpflichten zu neun Meilensteinen zusammengefasst, die wir Stück für Stück mit Ihnen abarbeiten. Dabei prüfen wir zuerst die Bereiche, die eine hohe Außenwirksamkeit haben sowie die Einhaltung der Kardinalspflichten.

Unsere Konditionen

Kostentechnisch bieten wir unseren Kunden zwei verschiedene Abrechnungsmodelle an: die „All-Inklusive“-Pauschale und das Tarif-Modell

„All-inclusive“ Pauschale

In den ersten beiden Vertragsjahren sind die Aufwendungen erfahrungsgemäß deutlich höher, als in der Folgebetreuung. Damit Sie im Bereich der Kosten möglichst sicher kalkulieren können, bieten wir Ihnen anhand unserer Erfahrungen für Ihr Unternehmen eine individuelle Monatspauschale an, die nahezu all unsere Kosten deckt. Ausgenommen sind lediglich die Reise- und Übernachtungskosten sowie nicht kalkulierbare Sonderfälle wie z.B. Auskunftsersuchen oder Datenschutzpannen. Für die Kalkulation der individuellen Pauschale haben wir einen speziellen Fragebogen entwickelt, den wir gern mit Ihnen gemeinsam durchgehen.

Vier flexible Tarife

Alternativ zur „All-inklusive“ Pauschale bieten wir Ihnen auch vier verschiedene Tarife an. In jedem Tarif ist ein Spektrum an Leistungen definiert, das über die monatliche Pauschale abgedeckt ist. Alle anderen Leistungen werden nach Aufwand zu unserem üblichen Stundensatz abgerechnet. Unser Basistarif enthält alle Leistungen, die jedes Unternehmen von Ihrem externen Datenschutzbeauftragten zwingend benötigt. In den folgenden Tarifen erweitert sich das Leistungsspektrum um weitere Leistungen wie z.B. einen jährlichen Vororttermin, regelmäßige Status-Quo Prüfungen und einen jährlichen Homepage-Check.

In diesen Branchen sind wir vertreten

Die ascon-Datenschutz GmbH & Co. KG ist als einziges Unternehmen der ascon Unternehmensgruppe nicht auf die IT-Branche spezialisiert, sondern steht Unternehmen aus allen Tätigkeitsbereichen als externer Datenschutzbeauftragter (externer DSB) zur Verfügung. Ein Spezialisierung auf eine spezielle Branche macht im Datenschutz nur wenig Sinn, da sich unser Team bei der branchenunabhängigen Betreuung stetig mit verschiedenen Fragestellungen auseinandersetzen muss, die den Wissens- und Erfahrungsschatz erweitern. Spezielle Herausforderungen einzelner Branchen bestehen dabei häufig nur in einzelnen Verarbeitungstätigkeiten. Unsere Kunden verteilen sich aber auf verschiedene Branchen-Cluster, wie z.B.:

IT-Dienstleister

IT-Dienstleister

Software-Anbieter, Systemhäuser, Telekommunikationsanbieter

Medizin & Pflege

Medizin

Krankenhäuser, Pflege-Einrichtungen, Apotheken

Produktions-unternehmen

Produktions- unternehmen

kleine bis mittelständige Produktionsunternehmen, Autowerkstätten, Bäckereiketten

Beratungs-dienstleistungen

Beratungs-dienstleistungen

Steuerberater, Rechtsanwälte, Projektmanagement, Stadtplanung

Durch die Branchen-Cluster kennen wir die spezifischen Anforderungen, die einzelne Tätigkeitsbereiche mit sich bringen ganz genau. Das Team der ascon Datenschutz kann daher mit folgenden Herausforderungen bestens umgehen:

  • Kleine Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern und Ressourcen

  • Unternehmen mit vielen Mitarbeitern an mehreren Standorten

  • Verarbeitung hochsensibler Gesundheits- oder Regligionsinformationen

  • Tätigkeit als Auftragnehmer im Auftragsverarbeitungsverhältnis nach Art. 28. DS-GVO

  • Onlineshops mit vielfältigen Cookes, Drittanbietern und Marketingstrategien

  • Gesetzliche Spezialanforderungen wie kirchliches Datenschutzrecht oder Datenschutz im Rahmen der Anti-Doping-Richtlinien.

Einige unserer zufriedenen Kunden

Wir beraten sehr viele Kunden über eine Vielzahl an Branchen hinweg. Sie sehen unten eine Auswahl unserer Kunden mit denen wir bereits seit Jahren erfolgreich zusammenarbeiten und im Datenschutz beraten.

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