Datenschutzkoordinator

Der Datenschutzkoordinator ist das Bindeglied zwischen der Geschäftsführung und dem Datenschutzbeauftragten. Er ist für die Datenschutzarbeit im Alltag zuständig und übernimmt bürokratische Aufgaben sowie die Dokumentation aller datenschutzrelevanter Themen. Mit seiner Arbeit unterstützt der Datenschutzkoordinator den Verantwortlichen und den Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten und Aufgaben.

Notwendigkeit eines Datenschutzkoordinators

Der Begriff „Datenschutzkoordinator“ ist nicht in Datenschutzgesetzen zu finden. Dennoch ist er besonders in mittelständischen und großen Unternehmen notwendig. Durch die in der DS-GVO neu implementierte Rechenschaftspflicht ist der Datenschutz im Unternehmen mit viel Dokumentation und Bürokratie verbunden. Das Zusammentragen relevanter Informationen, gute Organisation und eine lückenlose Dokumentation sind unerlässlich und kaum von nur einer Person zu bewältigen. Insbesondere einem externen Datenbeauftragten fehlt in der Regel der Zugang zu den Mitarbeitern und die Kenntnis betriebsinterner Strukturen (abgesehen davon, dass der Datenschutzbeauftragte für die Umsetzung des Datenschutzes gar nicht zuständig ist). Die Geschäftsführung selbst wiederum hat in der Regel zu viele andere Themen auf dem Tisch, um sich bis ins letzte Detail um den Datenschutz kümmern zu können. Deshalb ist der Datenschutzkoordinator als interne Schnittstelle bei einem externen Datenschutzbeauftragten unerlässlich und aufgrund des großen Zeit- und Arbeitsaufwands für die Erfüllung der Datenschutzpflichten und für die Datenschutzarbeit auch bei einem internen Datenschutzbeauftragten sinnvoll.

Aufgaben des Datenschutzkoordinators

Die Aufgaben des Datenschutzkoordinators können bei jedem Unternehmen variieren, je nachdem, wie viel und an welchen Stellen der Verantwortliche und der Datenschutzbeauftragte Unterstützung benötigen. Der Datenschutzkoordinator übernimmt dabei die alltäglichen Datenschutzaufgaben:

  • Er stellt die datenschutztechnische interne Schnittstelle im Unternehmen dar.
  • Er ist die erste Anlaufstelle für den externen Datenschutzbeauftragten.
  • Er übernimmt einen Großteil der Kommunikation.
  • Er ist direkter Ansprechpartner für Mitarbeiter bei Unsicherheiten, ob der Datenschutzbeauftragte einzubinden ist.
  • Er trägt erforderliche Informationen für den Datenschutzbeauftragten zusammen.
  • Er sorgt für die lückenlose Dokumentation datenschutzrechtlicher Themen.
  • Er erstellt und pflegt gemeinsam mit der Geschäftsführung und dem Datenschutzbeauftragten das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.
  • Er pflegt gemeinsam mit der Geschäftsführung und dem Datenschutzbeauftragten das Datenschutzmanagementsystem.
  • Er kümmert sich um die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen.