Europäischer Datenschutzausschuss

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ist das Nachfolgegremium der Artikel-29-Datenschutzgruppe. Das Gremium hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Der Europäische Datenschutzausschuss setzt sich aus den nationalen Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) zusammen. Der Europäische Datenschutzausschuss ist unabhängig und weisungsfrei.

Hauptaufgabe des Europäischen Datenschutzausschusses

Die Hauptaufgabe des Europäischen Datenschutzausschusses besteht darin, die einheitliche Anwendung des Datenschutzrechts in der Europäischen Union sicherzustellen. Hierzu kann der Europäische Datenschutzausschuss allgemeine Richtlinien herausgeben, die mehr Rechtsklarheit schaffen sollen, indem sie einheitliche Auslegungen zur Begrifflichkeit der Datenschutzgesetze vorgeben. Der Europäische Datenschutzausschuss veröffentlicht darüber hinaus auch weitere allgemeine Anleitungen wie Empfehlungen und bewährte Verfahren, die ebenfalls für mehr Rechtsklarheit sorgen sollen.

Weitere Aufgaben des Europäischen Datenschutzausschusses

Der Aufgabenbereich des Europäischen Datenschutzausschusses geht allerdings über die Veröffentlichung von Richtlinien hinaus. Der Europäische Datenschutzausschuss kann nämlich auch durch verbindliche Beschlüsse Rechtsstreitigkeiten beilegen. Zudem fördert der Europäische Datenschutzausschuss die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden und nimmt zu deren Maßnahmen Stellung. In allen Fragen des Datenschutzes inklusive zugehöriger Gesetzesvorschläge berät der Europäische Datenschutzausschuss die Europäische Kommission.