Verfahrensverzeichnis

Der Begriff „Verfahrensverzeichnis“ stammt aus dem alten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und wird in der neuen EU-Verordnung – der DS-GVO – als „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ bezeichnet. Der Begriff Verfahrensverzeichnis wird auch heute noch vielfach genutzt, weil „Verfahrensverzeichnis“ nicht ganz so sperrig klingt wie „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ und Namensänderungen nicht nur im Gesetzestext viel Zeit in Anspruch nehmen, sondern der alte und bisher gebräuchliche Name auch deutlich länger in den Köpfen der Anwender verankert ist.

Verfahrensverzeichnis ist nicht gleich Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Auch wenn der Begriff Verfahrensverzeichnis heute oft als Synonym verwendet wird, bestehen zwischen dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach der DS-GVO und dem alten Verfahrensverzeichnis nach dem BDSG inhaltliche Unterschiede. Wichtig zu wissen ist deshalb, dass mit dem Begriff Verfahrensverzeichnis heute zwar das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemeint ist, ein vorhandenes Verfahrensverzeichnis im Unternehmen aus den Jahren vor der DS-GVO aber nicht den heute gültigen gesetzlichen Mindestanforderungen genügt. Genauere Informationen zum Inhalt des Verfahrensverzeichnisses sind beim Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu finden.