Seminarbeschreibung
Zur Sicherstellung der datenschutzkonformen Ausgestaltung der IT-Infrastruktur verlangt der Gesetzgeber einen Nachweis über die technischen und organisatorischen Maßnahmen. Zu der Art und dem Umfang dieser Maßnahmen lässt die DSGVO jedoch einen großen Spielraum zu, der in Art. 32 der Verordnung nur scheinbar recht großzügig beschrieben ist. Geschäftsführer sind zudem persönlich verpflichtet, sicherzustellen, dass die Spielregeln der DS-GVO bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eingehalten werden.
Dieses Seminar zeigt anhand zahlreicher Praxisbeispiele, mit welchen konkreten Maßnahmen eine datenschutzkonforme Ausgestaltung der IT-Infrastruktur auch in kleinen Betrieben effizient umgesetzt werden kann.