Seminarbeschreibung
Ob Konzern oder Einzelunternehmen, Großhandel oder Handwerksbetrieb – jedes Unternehmen arbeitet in irgendeiner Form mit anderen Unternehmen zusammen und verarbeitet dabei häufig auch personenbezogene Daten. Die DS-GVO kennt hierfür drei verschiedene Konstellationen: die Verarbeitung in eigener Verantwortung, die gemeinsame Verantwortung und die Auftragsverarbeitung.
Am wenigsten Probleme bereitet die Verarbeitung in eigener Verantwortlichkeit, denn hier muss lediglich sichergestellt werden, dass die Übermittlung der Daten an den Dienstleister rechtmäßig ist. Bei der gemeinsamen Verantwortlichkeit und der Auftragsverarbeitung muss zwischen den Geschäftspartnern hingegen eine zusätzliche datenschutzrechtliche Vereinbarung getroffen werden.
Die Geschäftsführung von Unternehmen braucht deshalb ein solides Grundverständnis dafür, in welchen Konstellationen ihr Unternehmen mit anderen zusammenarbeitet und wo datenschutzrechtliche Verträge geschlossen werden müssen. Dieses Seminar liefert einen Überblick über alle Formen der Zusammenarbeit und die Anforderungen an jeweils notwendige Vereinbarungen.