Urteile zu Löschpflichten
Zu den tragenden Grundsätzen der DS-GVO gehört das Prinzip der Speicherbegrenzung, nach dem personenbezogene Daten nur solange wie zwingend erforderlich aufbewahrt werden dürfen. Ist eine Aufbewahrung nicht mehr notwendig, um den Verarbeitungszweck zu erfüllen und besteht keine rechtliche Grundlage zur weiteren Speicherung, müssen die Daten gelöscht werden. Zudem steht Betroffenen in bestimmten Fällen ein Löschrecht nach Art. 17 DS-GVO zu, insofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Halten sich Unternehmen und Behörden nicht an Löschpflichten, stellt dies einen Verstoß gegen die DS-GVO dar. Ab welchem Zeitpunkt personenbezogene Daten nicht mehr benötigt werden, kann im Einzelfall allerdings strittig sein, da verantwortliche Stellen häufig ein gewisses Interesse an einer längeren Aufbewahrung haben.
Das Bestehen von Löschpflichten ist deshalb nicht nur regelmäßig Gegenstand von Bußgeldverfahren der Aufsichtsbehörden, sondern auch von Gerichtsverhandlungen: