WUSSTEN SIE, DASS…

  • … die Einbindung eines Standard-Cookiebanners noch nicht einmal die halbe Miete für eine datenschutzkonforme Homepage ist?
  • … auch im Homeoffice die Regeln der DS-GVO gelten und die datenschutzrechtliche Verantwortung der Arbeitgeber nicht an der Unternehmenstür endet?
  • … ein nicht erlaubter Werbeanruf zu einer umfangreichen Datenschutzprüfung und einem Bußgeld geführt hat?
  • … dass es nicht reicht, Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) lediglich abzuschließen und zu dokumentieren, sondern dass damit auch Verpflichtungen einhergehen?
  • unvollständige und unverständliche Datenschutzhinweise eines Online-Shops schon mit einem fünfstelligen Bußgeld bestraft worden sind?

Sprechstunde Datenschutz

Die Anforderungen des Datenschutzes sind mit der DS-GVO deutlich komplexer geworden und werfen im Betriebsalltag oft Fragen auf. Unsere Experten beantworten alltägliche Fragen zu den Datenschutzpflichten in der digitalen Sprechstunde Datenschutz.

Komplexe Datenschutzpflichten

Es gibt kein Unternehmen, dass keinerlei persönliche Informationen hat – sei es von Mitarbeitern, Kunden, Bewerbern oder Interessenten. Für jede dieser Datenverarbeitungen enthält die DS-GVO rund 50 Einzelpflichten. Von den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Datenminimierung & Datenrichtigkeit über den Schutz der Daten mit angemessenen TOMs bis hin zur Transparenz und Löschung. Im Detail lassen sich diese gesetzlichen Anforderungen an vielen Stellen nur mit Fachwissen und soliden Informationen erfüllen.

Bußgeld & Schadensersatz

Datenschutzfehler sind keine Bagatelle mehr und können mitunter sehr teuer werden, wenn sich die Aufsichtsbehörden einschalten oder betroffene Personen Schadensersatz wegen der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte fordern. Im worst-case leitet die Behörde eine umfangreiche Prüfung ein, verhängt ein schmerzhaftes Bußgeld und erlässt Anordnungen zur Änderung betrieblicher Abläufe. Zeitgleich können die Betroffenen selbst individuelle Schäden ersetzt und eine Art Schmerzensgeld für die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts verlangen.

Aktionen zum Safer Internet Day:

Mit dem Safer Internet Day soll die Online-Kompetenz aller Menschen verbessert und ein bewusster und sicherer Umgang mit digitalen Medien gefördert werden. Anlässlich diesen Events bieten wir am 06.02.2024 eine Spezialausgabe unserer Datenschutzsprechstunde „Datenschutz auf Firmenwebseiten“ sowie unserer Datenschutzschulung „Cybersicherheit für Mitarbeiter“ an.

Datenschutzsprechstunde „Datenschutz auf Firmenwebseiten“

In dieser Sprechstunde erklären unsere Experten 30 Minuten lang die wichtigsten Grundregeln des Datenschutzes: Wann wird ein Cookiebanner benötigt, welche Einstellungen sind wichtig, welche Fehler lassen sich leicht vermeiden und was gilt beim Kontaktformular, bei Bildern und bei der Datenschutzerklärung? Anschließend besteht ausreichend Raum für alle offenen Fragen.

Die Spezialausgabe der Sprechstunde Datenschutz richtet sich insbesondere an Webdesigner oder Mitarbeiter, die die Homepage betreuen. Sie soll ihnen dabei helfen, die Regeln des Datenschutzes zu verstehen und Homepages für die User datenschutzkonformer und sicherer zu gestalten. Zudem erhält jeder Teilnehmer einen ausführlichen Monitoring-Prüfbericht zur Datenschutzkonformität der eigenen Website.

Datenschutzschulung „Cybersicherheit für Mitarbeiter“

Diese Onlineschulung gibt Mitarbeitern einen Überblick über die wichtigsten Aspekte im Bereich der Cybersicherheit. Mithilfe von Zahlen, Fakten und Praxisbeispielen werden typische Methoden der Cyberkriminellen sowie wichtige Sicherheitsmaßnahmen erläutert. Dabei gibt die Schulung auch wichtige Tipps und Tricks, die nicht nur im beruflichen Umfeld sondern auch privat verwendet werden können.

Die Spezialausgabe der Onlineschulung Cybersicherheit richtet sich an alle Mitarbeiter. Sie soll ihnen dabei helfen, Phishing-Emails und andere Betrugsversuche im Internet zu erkennen und sich sowohl im Arbeitsumfeld als auch beim privaten Onlineshopping und Co. zu schützen.

Haben Sie Fragen rund um die DS-GVO? Unsere Experten beantworten sie!

Ein Datenschutzbeauftragter ist in Deutschland gesetzlich bis auf wenige Ausnahmen erst dann zwingend vorgeschrieben, wenn mindestens 20 Mitarbeitern regelmäßig automatisiert mit personenbezogenen Daten arbeiten. Viele kleine Einzelunternehmen und mittelständische Produktionsbetriebe erreichen diese Zahl nicht. Dennoch müssen Sie bei der Verarbeitung personenebezogener Daten alle übrigen Vorgaben der DS-GVO beachten und einhalten – vom Grundsatz der Rechtmäßigkeit & Transparenz, der Datenminimierung oder Datensicherheit über das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, die Schulung der Mitarbeiter bis hin zu technischen und organisatorischen Maßnahmen, Auftragsverarbeitungsverträgen sowie Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschpflichten. Ohne datenschuztrechtliches Fachwissen lässt sich dieser Katalog an Pflichten kaum bewältigen. Unsere digitale Sprechstunde Datenschutz bietet deshalb gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen einen Raum, in dem sie allgemeine Fragen rund um die einzelnen Datenschutzthemen von Experten beantworten lassen können.

Das Angebot richtet sich aber auch an interne Datenschutzbeauftragte, die neben ihrem eigentlichen Job die Verantwortung für das datenschutzrechtliche Know-How im Unternehmen übernommen haben. Der obligatorische Lehrgang zum Datenschutzbeauftragten fliegt mit ihnen aber nur einmal aus der Vogelperspektive über die vielschichtigen Pflichten der DS-GVO. Sie erhalten damit nur ein Fundament für die Beratung als Datenschutzbeauftragter, das für viele Fragestellungen aus dem Betriebsalltag aber noch nicht ausreicht. Nutzen Sie unsere digitale Sprechstunde Datenschutz, um sich das notwendige Hintergrundwissen zu den Vorgaben der DS-GVO zu holen. Stellen Sie Ihre konkreten Fragen zu allgemeinen Anforderungen und Pflichten der DS-GVO unseren Experten!

Welche Themen behandeln wir in der Sprechstunde Datenschutz?

Die Sprechstunde Datenschutz ist ein offenes Format, bei dem Sie alle Fragen rund um die Erfüllung Ihrer DS-GVO Pflichten in der Praxis stellen können. Im persönlichen Gespräch mit unserem Experten-Team erhalten Sie schnell und unkompliziert fachkundige Auskunft. Sie erhalten nicht nur eine profunde Einschätzung aus juristischer Sicht, sondern profitieren auch von unserer Erfahrung mit der praktischen und technischen Umsetzung der Anforderungen der DS-GVO. Sie bekommen einen Überblick über Handlungsbedarfe und Stolperfallen und können somit einschätzen, ob und inwiefern sie weitere Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer DS-GVO-Pflichten benötigen. Bedenken Sie aber bitte, dass wir keine Rechtsberatung durchführen dürfen.

Homeoffice, Corona, Schulungen …

  • Was gilt es beim Homeoffice datenschutzrechtlich zu beachten?
  • Wie kann man als Arbeitgeber sichergehen, dass der Arbeitnehmer den Datenschutz im Homeoffice einhält?
  • Dürfen meine Mitarbeiter im Homeoffice auch mit besonders schützenswerten personenbezogenen Daten arbeiten?

Auskunft, Transparenz, Löschung…

  • Was muss bei einem Auskunftsersuchen getan werden?
  • Welche Druckmittel haben Betroffene?
  • Sind Werbemaßnahmen nur mit Einwilligung des Werbeadressaten zulässig?

Beschäftigte, Videoüberwachung, Datenschuztverträge…

  • Wann ist der Einsatz von Videokameras erlaubt?
  • Was muss beim Einsatz von Kameras beachtet werden?
  • Gelten auch bei Kamera-Attrappen dieselben strengen Vorgaben der DS-GVO?

Cookies, Newsletter, Social Media…

  • Ist Tracking überhaupt noch erlaubt – was gilt denn aktuell?
  • Können Facebook Fanpages weiter betrieben werden?
  • Was passiert, bei nicht ganz korrekter Umsetzung von Cookie-Banner?

Urteile, Bußgelder, sonstige Fragen…

  • Was muss bei amerikanischen Unternehmen beachtet werden, wenn des EU-US-Privacy-Shield-Abkommen nicht mehr gilt?
  • Welche Anforderungen sind nach dem Urteil des LG Bonn bei der Authentifizierung von Personen zu beachten?
  • Es wurden schon oft Bußgelder wegen unzulässigen Werbeanrufen verhängt. Sind diese überhaupt noch zulässig?

TOMs, VVT, Risikobewertung

  • Wie finde ich heraus, welche TOMs in meinem Betrieb umgesetzt werden müssen?
  • Muss ich wirklich ein VVT anlegen und führen – selbst bei einer kleinen Betriebsgröße?
  • Kann ich meine Datenschutzpflichten nicht auch ohne Datenschutz-Management-System erfüllen?

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