TTDSG heißt jetzt TDDDG – was ändert sich?
Stand: 20.06.2024 Am 01.12.2021 trat das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation (TTDSG) zeitgleich mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) in einer neuen Fassung in Kraft. Durch diese beiden Neuerungen wurden bisher bestehende Lücken im Datenschutz geschlossen und der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation (Richtlinie (EU) 2018/1972 (EECC-Richtlinie)) umgesetzt. TTDSG wird zum TDDDG Am 14.05.2024 trat schließlich das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft. Dieses neue Gesetz ergänzt nicht nur den Digital Services Act der EU (seit 17.02.2024 in Kraft), sondern löst zum einen das bisherige Telemediengesetz (TMG) und zum anderen das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG) ab. Außerdem benennt es das bisherige TTDSG in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) um. Außer dem Titel hat sich inhaltlich im Wesentlichen nichts geändert, lediglich der Begriff [...]